sgv: Tabakproduktegesetz – Bundesrat beachtet Parlamentsauftrag nur teilweise

sgv: Tabakproduktegesetz – Bundesrat beachtet Parlamentsauftrag nur teilweise
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: «Der Auftrag des Parlaments bei der Rückweisung des Tabakproduktegesetzes war klar: Mindestabgabealter 18, ansonsten keine neuen Restriktionen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete zweite Vorentwurf hält sich nur teilweise an diese Vorgaben und bringt weitere Regulierungen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP verurteilen jegliche Kompetenzüberschreitung und werden sich für eine ausgewogene Vorlage einsetzen.

Neue Werbeverbote, schikanöse Verpackungsanforderungen oder willkürliche Verbote von legitimen Produkteangaben wie „ohne Zusatzstoffe“: Eine kurze Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen genügt, um festzustellen, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments beim Tabakproduktegesetz zu wenig ernst nimmt. Trotz klarer Vorgaben des Parlaments haben weitergehende Einschränkungen und Verbote ihren Weg in den zweiten Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz gefunden. Es ist nicht an der Regierung oder an der Verwaltung gegen Vorgaben des Parlaments weitergehend zu legiferieren.

Der sgv und die AWMP werden die Vernehmlassungsunterlagen genau unter die Lupe nehmen und sich mit Nachdruck dafür engagieren, dass sie im Sinne des Parlamentsauftrages korrigiert wird. Der sgv und die AWMP erwarten, dass der Bundesrat mit einer beratungswürdigen und ausgewogenen Vorlage gemäss den Aufträgen der Legislative an das Parlament gelangt.» (sgv/mc)

Schweiz. Gewerbeverband

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