Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu UBS-Kapitalvorschriften

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu UBS-Kapitalvorschriften
(Foto: UBS)

Bern – Der Bundesrat macht mit der Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für die UBS ernst. Er hat nun die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Die Anpassungen sehen die bereits angekündigte vollständige Unterlegung der Auslandstöchter systemrelevanter Banken mit Eigenkapital vor.

Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erachteten die Massnahme als zentral, um die Too-Big-To-Fail-Ziele für eine verbesserte Finanzstabilität zu erreichen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Die Massnahme trage dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz in Bezug auf die Bedeutung des Auslandsmarkts einen Sonderfall darstelle. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Januar 2026.

Positive Wirkung
Wie bereits im Juni angekündigt, sollen laut der Vorlage konkret systemrelevante Banken den Buchwert ihrer ausländischen Tochtergesellschaften vollständig vom Eigenkapital abziehen. Damit sollen künftig allfällige Verluste auf den Bewertungen der Auslandstöchter keine Auswirkungen auf die Kapitalausstattung des Schweizer Stammhauses mehr haben.

Diese strengere Eigenkapitalunterlegung habe im Fall einer Krise in allen Phasen eine positive Wirkung, gibt sich der Bundesrat überzeugt. Da die UBS die einzige systemrelevante Bank mit namhaften ausländischen Beteiligungen ist, wäre nur sie von der Regelung betroffen.

Schrittweise Einführung
Eingeführt werden soll die Verschärfung der Eigenmittelanforderung schrittweise: Der Bundesrat sieht vor, der UBS eine Übergangsfrist von sieben Jahren einzuräumen, abhängig vom Fortgang der parlamentarischen Beratung. Bei Inkrafttreten soll die Unterlegung 65 Prozent betragen und anschliessend pro Jahr um 5 Prozentpunkte auf den Zielwert von 100 Prozent ansteigen.

Laut Schätzungen des Finanzdepartements vom Juni würden die neuen Eigenmittelanforderungen auf Basis der heutigen Bilanz einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 23 Milliarden US-Dollar ausmachen, die UBS selbst geht von 24 Milliarden aus. Die Kosten der Massnahme könnten aber in bedeutendem Mass durch Management-Entscheidungen der UBS beeinflusst werden, betont der Bundesrat.

Ablehnung der UBS
Die im Juni vom Bundesrat bereits angekündigte Änderung der Eigenmittelanforderungen trifft auf vehemente Ablehnung der Grossbank. Laut den UBS-Vertretern würde die Schweiz damit auch im Vergleich zu anderen Ländern unverhältnismässig hohe Kapitalanforderungen stellen. In den vergangenen Wochen war im Umfeld der UBS verschiedentlich gar ein allfälliger Wegzug der Grossbank aus der Schweiz ins Spiel gebracht worden.

Für den Bundesrat ist die vorgeschlagene Massnahme dagegen als sinnvoll, notwendig und zielgerichtet sowie für die UBS tragbar. Dagegen verzichte er auf eine allgemeine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, die er als weniger geeignet beurteile, betont er in der Mitteilung.

Die Eigenkapitalunterlegung sei zudem eine Kernmassnahme des Too-Big-To-Fail-Regelwerks. Sie werde möglichst zeitnah umgesetzt und den restlichen Massnahmen auf Gesetzesstufe zeitlich vorgezogen. Die Vernehmlassung zu den restlichen Massnahmen wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2026 eröffnen. (awp/mc/ps)

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