BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzins für Vorsorgeguthaben
Bern – Guthaben bei den Pensionskassen sollen höher verzinst werden. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,5 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist die Empfehlung nicht sachgerecht.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist von Gesetzes wegen die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Finanzmärkte hätten sich 2025 gut und 2026 bisher ebenfalls positiv entwickelt, schrieb die BVG-Kommission zu ihrer Empfehlung am Montag.
Neben der Lage der Finanzmärkte werden für die Empfehlung auch Faktoren wie beispielsweise die finanzielle Lage und die erzielten Renditen der Vorsorgeeinrichtungen, die Entwicklung von Löhnen und Teuerung berücksichtigt.
Die BVG-Kommission beschloss ihre Empfehlung an den Bundesrat mit 10 zu 4 Stimmen. Es handle sich um einen Minimalzins, schrieb sie dazu. Die paritätisch besetzten obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen könnten den Mindestzinssatz überschreiten, wenn die finanzielle Lage es zulasse.
Für den SVV muss der BVG-Mindestzins langfristig tragbar sein
Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese deutliche Erhöhung nicht sachgerecht. Aus seiner Sicht sollte der Satz bei 1,0 Prozent liegen. Entscheidend ist, dass die gesetzliche Mindestgarantie auch für Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit langfristig tragbar bleibt. Der SVV moniert, die seit 2018 angewandte Berechnungsformel der BVG-Kommission reagiere zu stark auf kurzfristige Veränderungen an den Finanzmärkten und trage der langfristigen Tragbarkeit einer gesetzlichen Mindestgarantie zu wenig Rechnung. Der breit verwendete «Pictet BVG 2005-25»-Index sei für die Kollektivlebensversicherung nicht angemessen. Nach den Bestimmungsgrundsätzen des SVV wäre für 2027 also ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent opportun. (awp/mc/pg)