UBS-Busse wegen Börsenregelverstoss bestätigt

UBS-Busse wegen Börsenregelverstoss bestätigt
(Foto: UBS)

Lausanne – Die UBS muss wegen eines Verstosses gegen das Börsenreglement eine Busse von 2 Mio Franken zahlen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Grossbank gegen einen Entscheid des Schiedsgerichts der Schweizer Börse SIX nicht eingetreten.

Nach Ansicht der Börse hatte die UBS nach zwei Lecks betreffend ihres bevorstehenden Strategiewechsel nach der Finanzkrise nicht fristgerecht kommuniziert. Damit habe sie die Ad hoc-Publizität verletzt, mit der Transparenz und Gleichbehandlung der Marktteilnehmer möglichst gewährleistet werden soll.

Die UBS hatte 2011 nach der Finanzkrise eine strategische Kehrtwende vollzogen. Das Finanzinstitut entschied, sich künftig auf die Vermögensverwaltung zu fokussieren. Das risikoreiche Geschäft der Investmentbank wurde radikal gestutzt. Als der Strategiewechsel durch die Lecks publik wurde, hatte der Verwaltungsrat diesen noch nicht abgesegnet.

UBS kritisiert den Entscheid
In einer Stellungnahme vom Mittwoch bekräftigte die Bank ihren Standpunkt, «dass es richtig war, eine Ad hoc-Mitteilung erst dann zu publizieren, nachdem der Verwaltungsrat die Strategie genehmigt hatte». Die UBS nehme zur Kenntnis, dass das Bundesgericht sich der Bedeutung dieses Falles offenbar nicht bewusst war und aus formalen Gründen nicht die Notwendigkeit gesehen habe, Rechtsklarheit zu schaffen, heisst es weiter. Diese Thematik sei für schweizerische Emittenten von grosser Bedeutung und bleibe vorläufig ungeklärt.

Keine Rechtsmittel
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde der UBS nicht ein, weil diese nach dem Entscheid des Schiedsgerichts der Börse mitgeteilt hatte, es werde keine Rechtsmittel ergreifen. Gemäss den Lausanner Richtern ist diese Verzichts-Erklärung klar und ohne Willensmangel geäussert worden. Sie sei deshalb gültig und unwiderruflich. Das Schiedsgericht der Börse hatte im März 2016 entschieden, dass die Bank eine Busse von 2 Mio Franken zahlen muss. Die Vorinstanz, die Sanktionskommission, hatte eine Busse von 3 Mio Franken verhängt. (awp/mc/pg)

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