IoT: Datenschützer moniert fehlende Transparenz

IoT: Datenschützer moniert fehlende Transparenz
Adrian Lobsiger, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB). (Foto: Bundeskanzlei)

Bern – Das Internet der Dinge hält den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger auf Trab. In einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» vom Montag sagte er, es gebe in diesem Bereich ein «extremes Manko an Transparenz».

«Diese Apparate verbinden sich permanent untereinander und tauschen Daten aus, ohne den Besitzer zu warnen», sagte Lobsiger, der seit Juni im Amt ist. Die lernfähigen Maschinen legten einen «grossen Datenhunger» an den Tag. Die Anwendungen dürften seiner Meinung nach Daten aber nur dann sammeln und austauschen, wenn die Nutzer dem vorab zugestimmt hätten.

Der Datenschützer warnt zugleich vor Smartphones, welche «oft ungeahnte Möglichkeiten zum Austausch persönlicher Daten» bergen würden. Auch die mit der Handhabung von Bildern verbundenen Risiken stellten ein immer wichtiger werdendes Problem für seine Behörde dar.

«Die Entwicklungen im Bereich der Biometrie und der Digitalisierung ermöglichen es zum Beispiel, ein Foto einer erwachsenen Person aufgrund eines Bildes aus deren Kindesalters zu finden», erklärt der ehemalige stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol).

«Anonymität unmöglich»
Lobsiger weist darauf hin, dass «Millionen von Dokumenten miteinander verglichen werden können», was es einer Person unmöglich mache, ihre Anonymität zu bewahren, selbst wenn sie das wolle.

Bereits bei der Präsentation des Jahresberichts 2015 Ende Juni hatter der Datenschützer angekündigt, sich für die Selbstbestimmung der Anwender einsetzen zu wollen. Wer ein Gerät kaufe oder ein Programm herunterlade, müsse wählen können, wie viel er von sich preisgibt. Alternative Angebote dürften nicht teurer oder mit anderen Schikanen verbunden sein, auch wenn sie nur von einer Minderheit gewünscht würden.

Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Administrativ ist er der Bundeskanzlei angeschlossen, doch übt der EDÖB seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus. (awp/mc/ps)

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