BAG verwarnt CSS und Arcosana – nicht genehmigte Prämien angeboten

Prämientarife dürfen erst angewandt werden, wenn sie vom BAG genehmigt sind, wie dieses in einem Communiqué festhält. Das BAG hatte im September 2006 einzelne Prämientarife der CSS und der Arcosana nicht genehmigt, weil sie nicht den Bestimmungen der Krankenversicherungsverordnung entsprachen und zu tief waren.


Versicherte der Grundversicherung nicht betroffen
Betroffen sind Versicherte mit einer wählbaren Franchise oder mit besonderen Versicherungsmodellen wie HMO oder Hausarztmodell. Nicht betroffen sind die Versicherten der beiden Kassen, die nur die Grundversicherung abgeschlossen haben.


Beschwerde gegen Verfügung erhoben
Die Nichtgenehmigung der Prämientarife wurde den Versicherern mit einer Verfügung eröffnet. In der Verfügung wurde einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, damit die Versicherer keine ungenehmigten Prämientarife anwenden. Die beiden Versicherer erhoben gegen diese Verfügung Beschwerden.


Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen
Das Bundesgericht als letztinstanzliche Behörde hat die Beschwerde gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung laut Mitteilung des BAG nun abgewiesen. Die Versicherer sind dadurch verpflichtet worden, ab sofort nur noch vom BAG genehmigte Prämientarife anzuwenden.


Verwarnung ausgesprochen
Weil die Versicherer diesen Entscheid nicht umgesetzt haben, hat das BAG gegen die Versicherer eine Verwarnung ausgesprochen. Sie müssen die betroffenen Versicherten innert 30 Tagen – rückwirkend auf den 1. Januar 2007 – in eine vom BAG genehmigte Prämienstufe einteilen. Die Versicherten sind darüber zu informieren. (awp/mc/ab)

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