Bundesrat: Weiterer Schritt im Agrarfreihandel mit der EU

Geäufnet werden soll die auch für den Fall eines WTO-Abkommens gedachte Bilanzreserve in den Jahren 2009 bis 2016 mit Zolleinnahmen auf Agrarprodukten und Lebensmitteln. Dazu braucht es eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, die der Bundesrat dem Parlament mit einer am Mittwoch verabschiedeten Botschaft vorlegt. Seit November 2008 verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich und über ein Gesundheitsabkommen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Auswirkungen für die Bauern, die Industrie, die Konsumenten und längerfristig auch den Bundeshaushalt positiv.


Erhebliche Herausforderung
Gleichzeitig ist die Öffnung der Märkte für den Agrarsektor eine erhebliche Herausforderung. Um den Betrieben den Strukturwandel zu erleichtern, sieht der Bundesrat deshalb Begleitmassnahmen vor, deren Kosten er zwischen 3 und 6 Milliarden Franken ansiedelt. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2009 konkrete Massnahmen vorschlagen. Sobald die Abkommen abgeschlossen sind, wird der Bundesrat auf die Bilanzreserve Bezug nehmen und zusammen mit den Begleitmassnahmen deren schuldenkonforme Finanzierung vorschlagen. Die schlechten Wirtschaftsprognosen und die damit verbundenen Mindereinnahmen für den Bund liessen derzeit keine weiter gehende Lösung zu.


Bilanzreserve «wichtiges vertrauensbildendes Signal»
Laut Bundesrat ist die Schaffung einer Bilanzreserve in der Vernehmlassung von den Direktbetroffenen sowie einer breiten Mehrheit der Kantone, der Parteien und der interessierten Organisationen gut aufgenommen worden. Sie sei ein «wichtiges vertrauensbildendes Signal». (awp/mc/ps/19)

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