Cassis-de-Dijon-Prinzip: Schweizer Bundesrat einigt sich auf 18 Ausnahmen

Die Übernahme des Prinzips gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz». Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) will der Bundesrat Behinderungen des Warenverkehrs abbauen, die Produkte unnötig verteuern. Die Botschaft ist für 2008 geplant.

Deklaration nicht zugelassener Batteriehaltung von Hühnern
Der grosse Streit drehte sich um die Ausnahmen, die mit dem in der Schweiz geltenden höheren Standard im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Die von der Bundesverwaltung gemeldeten 128 Ausnahmebegehren wurden vom Bundesrat in einer ersten Runde auf 40 zusammengestrichen. Nun bleiben noch 18 Abweichungen vom EU-Produkterecht bestehen: darunter die Deklaration nicht zugelassener Batteriehaltung von Hühnern, die Angabe des Alkoholgehaltes von Süssgetränken, die Warnhinweise auf Tabakprodukten, das Phosphatverbot in Waschmitteln und das Verbot von Blei in Anstrichfarben.

(awp/mc/hfu)

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