CH-Bankenvergleich: Nach neun Jahren über drei Viertel der Summe ausbezahlt

Laut dieser Übersicht, die den Stand von Mitte August angibt, kamen total 430’760 Personen in den Genuss von Zahlungen aus dem Bankenvergleich. Dieser war Mitte August 1998 zwischen den Schweizer Grossbanken UBS und CS, jüdischen Organisationen und Klägergruppen abgeschlossen worden.


Sammelklagen gegen Schweiz und Schweizer Banken fallen gelassen
Die Banken zahlten 1,25 Mrd USD. Dafür wurden die Sammelklagen gegen die Schweiz und die Schweizer Banken wegen Einbehaltung nachrichtenloser Vermögen von Holocaustopfern, der Behandlung von Flüchtlingen oder wegen Zwangsarbeit für Schweizer Unternehmen zur Nazizeit fallen gelassen.


Löwenanteil für nachrichtenlose Vermögen
Von den total ausbezahlten 967 Mio USD wurden 452,5 Mio für die Befriedigung von Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögen von Holocaustopfern auf Schweizer Banken aufgewendet. Über 17’000 Personen erhielten Zahlungen.


286,5 Mio USD gingen an Zwangsarbeiter
286,5 Mio USD gingen an knapp 198’000 ehemalige Zwangsarbeiter. Nur 570 von ihnen haben aber wirklich in Filialen von Schweizer Unternehmen im Machtbereich der Nazis gearbeitet. Bei den übrigen ging man davon aus, dass der Profit, den ihre «Zwangsarbeitgeber» machten, über Schweizer Banken geflossen sei.


Hab und Gut geraubt
205 Mio USD wurden an über 211’000 Personen ausgerichtet, denen die Nazis Hab und Gut geraubt hatten. 11,6 Mio USD gingen an 4’158 Personen, die als Flüchtlinge von der Schweiz abgewiesen oder nach eigenen Angaben in der Schweiz misshandelt worden waren. Der Rest wurde für verschiedene Projekte aufgewendet.


Prozentuale Verteilung der Summe
22% der an jüdische Holocaustopfer verteilten Summe flossen nach Israel, 17% gingen in Länder der früheren Sowjetunion. Je rund 30% kamen Personen in den USA oder in anderen Ländern zu gute.


Schleppende Auszahlung in Kritik geraten
Die schleppende Auszahlung der Gelder war verschiedentlich in die Kritik geraten. Das zuständige New Yorker Gericht machte dafür die Schweizer Banken verantwortlich, die sich bei der Auffindung von Berechtigten wenig kooperativ gezeigt hätten – ein Vorwurf, den die Banken stets zurück wiesen. (awp/mc/ab)

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