CH: Bundesrat lehnt Volksinitiative «Soziale Einheitskrankenkasse» ab

Das Volksbegehren verlangt anstelle der über 100 Krankenkassen in der obligatorischen Grundversicherung eine einzige Kasse. Gleichzeitig will es die Kopfprämien abschaffen und eine Finanzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten einführen.


Monopol wird vorgezogen
Laut Bundesrat steht die Initiative der von Regierung und Parlament vertretenen Strategie «diametral entgegen.» Sie würde nicht nur keine neuen Anreize zum Kostensparen schaffen, sondern im Gegenteil die Kostendämpfung schwächen. Ein System mit mehreren Versicherern sei dem Monopol einer einzigen Krankenkassen klar vorzuziehen.


Fehlender Wettbewerb würde Ideenvielfalt behindern
Bei der von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung könnten Versicherungsmodelle mit Prämienrabatten und Sparanreizen kaum mehr attraktiv ausgestaltet werden, hält der Bundesrat fest. Vielmehr würde der fehlende Wettbewerb unter den Kassen die «Ideenvielfalt» bei solchen Angeboten behindern.


Prämienverbilligung hat sich bewährt
Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Kopfprämien und der soziale Ausgleich durch eine gezielte Prämienverbilligung bewährt. Ab 2007 werde dieses System durch die zusätzliche Prämienermässigung für Kinder und junge Auszubildende in Familien mit tiefen und mittleren Einkommen noch korrigiert.


Eine klare Absage
Demgegenüber käme die Finanzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigeit einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer gleich, die vorab den Mittelstand zusätzlich belasten würde. Im Mai 2003 habe der Souverän diesem Anliegen mit der Ablehnung der SP- Gesundheitsinitiative («Gesundheit muss bezahlbar bleiben») eine klare Absage erteilt.


Dreiteilige Leitung würde zu Handlungsunfähigkeit führen
Auch die dreiteilige Leitung der Einheitskasse mit Behörden, Leistungserbringern und einer Interessenvertretung der Versicherten gefällt dem Bundesrat nicht. Die unterschiedliche Interessenlage könnte zu langwierigen Diskussionen führen, von den Bemühungen um Kostendämpfung ablenken und «de facto zur Handlungsunfähigkeit führen».


Lang andauernde Prozesse
Als problematisch erachtet es der Bundesrat zudem, die Aktiven und Passiven der Grundversicherung von den bestehenden Krankenkassen auf die Einheitskasse zu überführen. Hier drohten im Konfliktfall lang andauernde Prozesse. Unklar sei überdies, ob die Krankenkassen eine Gegenleistung erhalten sollten.


Kostenproblem nicht befriedigend gelöst
Dass das Kostenproblem in der Krankenversicherung nach wie vor nicht befriedigend gelöst ist, räumt auch der Bundesrat ein. Er will aber den eingeschlagenen Weg der «Systemkonsolidierung und- optimierung» weitergehen und damit wirkungsvolle Impulse für ein kosteneffizientes Gesundheitswesen schaffen.


Es gilt Preissenkungen zu erwirken
Laut Bundesrat gilt es, die von der sozialen Krankenversicherung bezahlten Leistungen gezielt zu überprüfen und weitere Preissenkungen zu erwirken. Vor allem müssten Massnahmen dagegen ergriffen werden, dass die Leistungen in immer grösserer Menge in Anspruch genommen werden. Dieser Prozess sei im Gang.


Erfolglose Kurswechsel im Gesundheitswesen
Die Initiative wurde im Dezember 2004 mit gut 111 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Dahinter steht ein vor allem in der Westschweiz aktives Bündnis der Linken und der Rentner. Die Initiative wird auch von der SP Schweiz unterstützt, die selber mehrere erfolglose Anläufe zu einem Kurswechsel im Gesundheitswesen unternommen hat. (awp/mc/ab)

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