CH: Nationalrat stärkt den Bauern beim Nach-Anbau den Rücken

Mit diesen wesentlichen Differenzen geht das neue revidierte Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortengesetz) an den Ständerat zurück. Vergeblich mahnte Bundesrätin Doris Leuthard im Nationalrat, die Stärkung des Landwirteprivilegs stelle den Sinn der Anpassung in Frage. Gestärkt werden müssten die Züchter. Und die Revision erfolge, damit die Schweiz ein entsprechendes internationales Übereinkommen in der Fassung von 1991 ratifizieren könne. Ob dies möglich sei, sei nach der Debatte der grossen Kammer fraglich. Wie Leuthard sagte, widersprechen die beschlossenen Formulierungen dem Abkommen und damit dem Völkerrecht.


Nachzucht und selbst erzieltes Saatgut
SP und Grüne bezeichneten allerdings die Ratifizierung weder als nötig noch als zwingend. Wichtige Landwirtschaftsnationen hätten die Fassung von 1991 auch nicht ratifiziert. Wichtig sei ein Sortenschutzgesetz nach den Bedürfnissen der Schweiz. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Bundesrats- und Ständeratsfassung nahm der Rat auf Antrag der Kommissionsmehrheit sowie mit Unterstützung von SP, CVP und Grünen vor. Das Landwirteprivileg – die Nachzucht und selbst erzieltes Saatgut -sei universell, uralt und dürfe nicht geschmälert werden.


89 zu 88 Stimmen
Mit 89 zu 88 Stimmen liess es der Nationalrat zu, dass Landwirte nicht nur Saatgut aus der Ernte (etwa bei Getreide) wieder ausbringen können, sondern auch so genanntes Vermehrungsgut, beispielsweise die Triebe von Erdbeeren. Dies wurde auch im entsprechenden Artikel des Patentgesetzes festgeschrieben. Sodann strich der Nationalrat einen Artikel, der dem Bundesrat erlaubt hätte einzuschreiten, wenn die Interessen eines Züchters in nachbauenden Betrieben nicht mehr gewahrt gewesen wären.  Dazu hätte die Regierung Entschädigungen einziehen können. Der Rat lehnte dies als administrativen Unsinn ab. Auch eine Auskunftspflicht der Betriebe und Sortenrechtsinhaber lehnte der Nationalrat ab.


SVP und FDP auf verlorenem Posten
SVP und FDP standen mit ihrem Argument, so behindere das Sortengesetz die Innovation, auf verlorenem Posten. Für einen Züchter müsse sich die Entwicklung einer neuen Sorte lohnen, sagte Fulvio Pelli (FDP/TI). Mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit sei dies nicht mehr der Fall. Die Spiesse seien nicht gleich lang. Immerhin konnte Pelli bei der Querlizenzierung zwischen Sorten und einer patentierten Pflanze einen Erfolg erzielen. Entgegen der Ständeratsversion stärkte der Nationalrat hier die Stellung der Patentinhaber.


Anspruch auf eine Querlizenz von einem Patentinhaber
Sortenzüchter haben nur noch Anspruch auf eine Querlizenz von einem Patentinhaber, wenn die Pflanzensorte einen namhaften Fortschritt von grosser wirtschaftlicher Bedeutung bringt. (awp/mc/gh)

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