EBK plant zweite Runde an Verschärfungen

Die EBK möchte auf dieser Grundlage dann in einer zweiten Runde die Offenlegungsregeln weiter verschärfen.


Unrechtmässig erzielte Gewinne einziehen
So möchte die EBK unrechtmässig erzielten Gewinn einziehen können, auch sollen fehlbare Investoren ihre Beteiligung bis zum letzten gemeldeten Grenzwert wieder veräussern müssen. Diese Vorschläge der EBK fanden in der zuständigen Ständeratskommission aber keine Mehrheit.


Untersuchungsbeauftragten für Investoren
Auch plant die EBK, einen Untersuchungsbeauftragten für Investoren zu ernennen. In der Vernehmlassung zur Verordnungsrevision hatte etwa die BZ Bank von Financier Martin Ebner beklagt, die Vorschriften träfen lediglich Schweizer Marktteilnehmer, solange sie im Ausland nicht durchsetzbar seien. (awp/mc/gh)

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