EU-Kommission kann mit USA über Bankdaten-Zugriff verhandeln

Ungeachtet dieser Warnungen will die EU den US-Sicherheitsbehörden auch weiterhin den Zugriff auf Millionen von Bankdaten ermöglichen, die der belgische Finanzdienstleister SWIFT verwaltet. Hintergrund des Abkommens ist die Verlagerung des SWIFT-Hauptservers von den USA nach Europa, genauer in die Niederlanden. Ziel des Umzugs und der Inbetriebnahme eines weiteren Servers in der Schweiz, war es eigentlich, die EU-Daten vor den US-Ermittlern zu schützen. Der Schweizer Server wird die gleichen Daten enthalten wie jener in den Niederlanden.


Neues Abkommen ein Jahr gültig
Die USA nutzen die Daten bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. 2006 deckte die «New York Times» diese Praktiken auf, was der SWIFT Kritik einbrachte. Das neue Abkommen zwischen der EU und den USA soll nach der Sommerpause stehen und ein Jahr gültig sein. Die Daten können nach dem Verhandlungsmandat für maximal fünf Jahre zur Terrorfahndung gespeichert werden.


Rüge des Schweizer Datenschutzbeauftragten
Der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte in einem Bericht zur SWIFT-Affäre 2006 die Informationspolitik der Schweizer Banken gerügt. Zudem hatte er festgehalten, dass es «ein Abkommen zwischen Europa und den USA braucht», um den Anliegen der Terrorbekämpfung und den Datenschutzordnungen der Länder gerecht zu werden. «Wir werden die Verhandlungen aufmerksam verfolgen», sagte Kosmas Tsiraktsopoulos, Informationschef des Eidg. Datenschutzbeauftragten, am Montag auf Anfrage. Für die Schweiz ändere sich vorläufig nichts.


USA können «Swiss Interbank Clearing» nicht einsehen
Da die Daten der SWIFT-Server in der Schweiz und in den Niederlanden identisch sein werden, reicht den USA ein Abkommen mit der EU, um diese einzusehen. Der innerschweizerische Zahlungsverkehr – sofern er direkt über das «Swiss Interbank Clearing» (SIC) läuft – kann von den USA nicht eingesehen werden. Das Vorhaben der EU-Kommission hatten in den letzten Tagen vor allem deutsche Datenschützer und Politiker kritisiert. In den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten spielte das Thema in der Öffentlichkeit dagegen kaum eine Rolle.


Vetragsdauer auf ein Jahr beschränkt
Die deutsche Regierung «hat in den Vorgesprächen intensive Vorgaben gemacht, an deren Rahmen sich die Kommission bei den Verhandlungen halten muss». Noch ist aber unklar bleibt, ob und wie Kunden darüber informiert werden, dass die USA auf ihre Daten zugreifen. Bei den Verhandlungen sollen der europäische Datenschutz, Rechtsschutzmöglichkeiten und eine kurze Laufzeit des Vertrags gewährleistet werden. Die Vertragsdauer soll auf ein Jahr beschränkt sein, mit Blick auf die künftigen Mitsprachemöglichkeiten des EU-Parlaments. Diese kommt zum Tragen, sobald der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft getreten ist.
(awp/mc/ps/22)

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