Fall «Inter Capital» vor dem Strafgericht Liestal

Diese bestreiten alle Vorwürfe.


Das Urteil gegen die heute 74 und 66 Jahre alten Geschäftsleute wird im November erwartet. Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen Betrug und Geldwäscherei. Das Besondere Untersuchungsrichteramt des Kantons (BUR) reichte die Anklage nach sechsjährigen Ermittlungen 2005 ein.


Bank auf Anguilla
Zudem liegt eine Anklage des Eidg. Finanzdepartements wegen Bankengesetzverstössen vor. Vorgeworfen werden den zwei Männern Delikte bei Geschäften der von ihnen 1984 auf der Karibik-Insel Anguilla gegründeten «Inter Capital Bank» und weiterer Gesellschaften. Über die zusammen mit einer bereits in Deutschland verurteilten Mitbeteiligten beherrschten Firmen wurden Anlagen angeboten. Aus Sicht des BUR richteten sich die Angeklagten aber darauf ein, Zinsen und Kapitalrückzahlungen im Wesentlichen aus Geldern weiterer Anleger zu finanzieren.


Rund 87 Millionen Anlagegelder
So hätten sie etwa nie genügende Renditen erreicht oder aber bei Investitionen wie jener in eine Elektro-Kart-Bahn im Elsass Verluste gemacht. Die Angeklagten hätten zudem unwahre Angaben gemacht und ab 1992 in Anguilla gar nicht mehr über eine Banklizenz verfügt. Von 1990 bis 1999 seien rund 87 Mio. Fr. Anlagegelder auf Konten geflossen, von denen über 42 Mio. Fr wieder an Anleger zurück gingen. Ein grosser Teil seien Steuerschwarzgelder gewesen. Das BUR machte mindestens 1500 Anleger aus, viele davon aus Deutschland.


1990 schon vom Zürcher Obergericht zu Zuchthaus und Bussen verurteilt
Laut der Verteidigung fehlt für einen Betrug jedoch der Beweis. Die Angeklagten hätten eine Privatbank betrieben, die ihre Kunden zu keiner Zeit getäuscht habe. Bis zur Festnahme der Angeklagten sei zudem kein einziger Kunde zu Schaden gekommen. Vielmehr werde eine Vermögensgefährdung herangezogen. Dank dieser Argumentation habe die deutsche Steuerfahndung mittels Rechtshilfe Angaben über Anleger erlangen können. Die Angeklagten hätten auch ein recht bescheidenes Leben geführt und sich nicht abgesetzt. Die Angeklagten waren allerdings wegen Betrugs in der Zeit vor 1990 schon vom Zürcher Obergericht zu Zuchthaus und Bussen verurteilt worden. Im vorliegenden Fall wurden sie in einer gemeinsamen Aktion mit den deutschen Behörden in Bochum im Jahr 2000 festgenommen.

(BAZ/mc/hfu)

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