FDK-Präsident will Bankgeheimnis erhalten

Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug- und Hinterziehung müsse daher auch im Inland fallen, sagte Wanner am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.  Treten die neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gemäss dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Kraft, leistet die Schweiz ausländischen Finanzämtern künftig auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe. So soll die Schweiz auf Verlangen Bankdaten beschlagnahmen und an die ausländischen Behörden übergeben dürfen, selbst wenn kein Betrug vorliegt. Die Schweizer Behörden dürfen dagegen nur bei Verdacht auf Betrug gegen Steuersünder vorgehen.


Ungleichbehandlung keine Dauerlösung
«Die grosse Mehrheit der Finanzdirektoren der Kantone ist zwar bereit, mit der Ungleichbehandlung in Steuerfragen von In- und Ausländern für eine gewisse Zeit zu leben», sagte Wanner. «Eine Dauerlösung kann dies jedoch nicht sein.» Es sei klar, dass es seine Zeit dauern werde, bis die Gesetze und Verordnungen entsprechend angepasst seien. «Es ist die erste Pflicht des Staates, die Ehrlichen zu schützen – nicht die Unehrlichen», hatte Wanner sich bereits am von der «SonntagsZeitung» zitieren lassen. Der Westschweizer Zeitung «Matin Dimanche» gegenüber schloss er einen Vorstoss der Kantone nicht aus, sollte der Bund nicht vorwärts machen.


Lösung für die ganze Schweiz gesucht
Dass sein Kanton Solothurn bei den Kantonssteuern im Alleingang Betrug und Hinterziehung gleichsetzt, schloss Wanner dagegen aus. Es brauche eine Lösung für die ganze Schweiz. Noch hätten die Kantone ihre Vorstellungen nicht «à fonds» diskutiert, sagte er. «Zunächst wollen wir genau wissen, was kommt.» Die Kantone warteten die Umsetzung der Finanzplatz-Strategie des Bundesrates sowie die endgültigen Fassungen der DBA und die Regelung der Amtshilfe in Steuersachen ab.


Ungleiche Ellen
Den Finanzdirektor des Kantons Solothurn stört auch, dass er mit den heutigen Gesetzen nicht gegen den Millionär vorgehen kann, der eine Million «vergisst», weil dies nur Steuerhinterziehung ist. «Ändert jedoch jemand seinen Lohnausweis um 500 Franken, ist das Betrug» und die Behörden schreiten ein. Auch müssten die Höhe der Busse und der Strafsteuern künftig in Relation zur Höhe der Summe stehen. «Jemand, der fünf Millionen Franken in seiner Steuererklärung nicht angibt, muss deutlich mehr zahlen müssen, als jemand, der 200 Franken zuwenig deklariert.»


«Wir wollen keinen gläsernen Bürger»
Zugleich sprach der FDP-Politiker sich für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses und gegen einen automatischen Informationsaustausch aus. «Wir wollen keinen gläsernen Bürger.» Auch der Regierungsrat des Kantons Bern findet die Tatsache, dass die Berner Steuerverwaltung bei Steuerhinterziehung keinen Einblick in die Bankdaten hat, ausländische Finanzämter künftig dagegen schon, stossend. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Motion im Berner Grossen Rat hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. (awp/mc/ps/25)

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