Lindt & Sprüngli/Kein Markenschutz für Schokoladen-Weihnachtsmann

Lindt & Sprüngli hatte den in bedruckte Folie verpackten Weihnachtsmann 2005 zur Eintragung als dreidimensionale Marke angemeldet. Das Gesuch wurde vom Institut für geistiges Eigentum zurückgewiesen. Zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde der Schokoladenfabrikantin entschieden hat.


Keine klaren Unterscheidungsmerkmale
Laut den Berner Richtern fehlt es dem Samichlaus an klaren Unterscheidungsmerkmalen. Über Weihnachten würden grosse Mengen an kleinen Portionen Schokolade in Folienverpackung verkauft, die mit weihnachtlichen Motiven bedruckt seien. Die Idee eines Weihnachtsmannes sei für sich genommen nichts Auffälliges. Die zwei- und dreidimensionalen Elemente der angemeldeten Form würden dem gewohnte Klischee eines Weihnachtsmannes entsprechen. Dass eine ähnliche Formmarke in Deutschland registriert worden sei, ändere nichts. Gegen den Entscheid aus Bern kann Lindt & Sprüngli noch Beschwerde ans Bundesgericht in Lausanne erheben. (awp/mc/gh)

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