LLB-Prozess: Hauptangeklagter geht von einem weiteren Beteiligten aus

Rostock (AWP/sda/dpa) – Der Hauptangeklagte im Prozess um die mutmassliche Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank LLB geht von einem weiteren Beteiligten in dem Fall aus. In einer Erklärung, die er am Freitag vor dem Landgericht der nordostdeutschen Stadt Rostock abgab, spekulierte er, dass ein Anwalt wohl «ein gutes Geschäft» mit der LLB gemacht habe.


2300 gestohlene Datensätze
Die drei Angeklagten in dem Verfahren sollen rund 2300 gestohlene Datensätze über mögliche Schwarzgelder von LLB-Kunden erworben und die Bank sowie Kunden damit erpresst haben. Für etwa drei Viertel der Daten sollen die Angeklagten 9 Mio. Euro erhalten haben.


«Übers Ohr gehauen»
Der Hauptangeklagte sagte, mit dem letzten Viertel habe ihn sein Anwalt offenbar «übers Ohr gehauen», und sie seien an ihm vorbei an die LLB zurückgegeben worden. Der Angeklagte sagte aus, er habe die restlichen Datensätze bei seinem damaligen Anwalt deponiert. Als die LLB bei den Behörden angegeben habe, sie sei von ihm erpresst worden, habe er sich nicht mehr an die Vereinbarung mit der Bank gebunden gefühlt, und wollte die Daten dem Gericht übergeben. Der Anwalt habe sie ihm aber nicht ausgehändigt. Stattdessen seien sie wieder bei der LLB aufgetaucht. Der Angeklagte konnte allerdings nicht sagen, ob sein Anwalt oder eventuell ein anderer das Geschäft mit der LLB gemacht habe.


Verfahren in eine Opferrolle geraten
Der 48-Jährige kritisierte zudem, dass die Landesbank durch das Rostocker Verfahren in eine Opferrolle geraten sei. Dabei werde überdeckt, dass die LLB Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe geleistet habe. Die Daten, um die es in dem Prozess geht, sollen Informationen über mögliche Schwarzgelder deutscher Bankkunden in Gesamthöhe von mehreren Milliarden Euro beinhalten. Der Angeklagte sei dagegen von einem legalen Geschäft ausgegangen, bei dem die Daten an den Meistbietenden verkauft werden sollten.


«Ist hier jemand im Saal, der mit mir telefoniert hat?»
Nach der Erklärung des Angeklagten sollte ein Bremer Anwalt vernommen werden, der laut Anklage im Auftrag der Angeklagten Kontakt mit den deutschen Finanzbehörden aufnehmen sollte. Dies geriet jedoch zur Farce: Der Anwalt berief sich auf die anwaltliche Schweigepflicht und verweigerte Angaben zum Fall. Da er nicht wisse, wer ihn damals telefonisch beauftragt habe, wollte er auch nicht die Entbindung des Hauptangeklagten von der Schweigepflicht akzeptieren. Er fragte laut in den Gerichtssaal: «Ist hier jemand im Saal, der mit mir telefoniert hat?» Darauf entspann sich eine zweistündige Debatte mit mehreren Unterbrechungen, an deren Ende das Gericht dem Anwalt Recht gab und ihn als Zeugen entliess. (awp/mc/gh/34)

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