Neugestaltung des Finanzausgleichs bereit für den Ständerat

Am 28. November 2004 haben Volk und Stände den Änderungen der Bundesverfassung zugestimmt, welche den Finanzausgleich unter den Kantonen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu ordnen. Zur Umsetzung müssen 30 Bundesgesetze geändert und drei neue oder totalrevidierte Bundesgesetze erlassen werden.


Effizientere Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen
Die NFA will die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone entflechten und bei den verbleibenden gemeinsamen Aufgaben effizientere Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen festlegen. Der Bund zahlt nicht mehr zweckbestimmte Subventionen nach Aufwand, sondern finanziert Programmvereinbarungen pauschal mit.


Intensive Diskussionen
Wie die Parlamentsdienste mitteilten, folgte die Spezialkommission des Ständerates nach intensiven Diskussionen und teilweise ausgedehnter Anhörung auch der Kantone weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.


Weniger Bundesbeiträge an Prämienverbilligung
Im Bereich der Invalidenversicherung anerkannte die Kommission, dass die NFA-Ausführungsgesetzgebung den Anliegen der Behindertenverbände über weite Strecken Rechnung trägt und damit die im Rahmen der Abstimmung zur ersten NFA-Vorlage gemachten Versprechungen erfüllt. Die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt gemäss der NFA eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundesbeitrag wird aber gegenüber heute um 600 Mio CHF vermindert. Dem stimmte die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen zu.


Bundesbeiträge nach Bevölkerungsanzahl der Kantone
Bei den Hochschulstipendien beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, dass sich die Bundesbeiträge nach der Bevölkerungszahl der Kantone bemessen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen nach den eigenen Aufwendungen der Kantone. Eine Minderheit verlangt, dass Ausbildungsbeiträge bundesweit stärker harmonisiert werden. Bei den Nationalstrassen beantragt die Kommission mit 11 zu 4 Stimmen, dass der Bund nicht nur an den projektfreien «kleinen» baulichen Unterhalt beiträgt, sondern auch für die Ausführung des «grossen» baulichen Unterhalts Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abschliessen kann. (awp/mc/pg)

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