Pensionskassen: Ständeratskommission will Insider-Geschäfte verhindern

In der Sommersession war die Totalrevision des Bundesgesetzes über die PUBLICA im Nationalrat gescheitert. Die grosse Kammer hatte sich gegen die Linke für eine höhere Belastung der Versicherten und gegen die Rechte für die vom Bundesrat vorgeschlagene geschlossene Rentnerkasse ausgesprochen.


SPK: Übergang vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sieht als Hauptziel der Vorlage den Übergang vom bisherigen Leistungsprimat zum transparenteren und besser handhabbaren Beitragsprimat. Die PUBLICA soll zudem durch eine Senkung des technischen Zinssatzes langfristig konsolidiert werden.


Verzicht auf Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse
Als Ausweg aus der im Nationalrat entstandenen politischen Blockade schlägt die SPK mit 8 zu 3 Stimmen vor, auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse mit Bundesgarantie zu verzichten. Stattdessen soll der Bund mit einer Einmaleinlage von 900 Mio CHF das fehlende Deckungskapital finanzieren.


Vorlage zu Gunsten der Arbeitnehmenden korrigiert
Wie die Parlamentsdienste am Dienst weiter mitteilten, korrigierte die SPK die Vorlage zu Gunsten der Arbeitnehmenden: Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9 und höchstens 13,5% der versicherbaren Lohnsumme, sondern mit mindestens 11 und höchstens 14% begrenzt werden.


Geringere Beträge für 45- bis 55-Jährige
Im Weiteren hat die Kommission abweichend von den Beschlüssen des Nationalrates präzisiert, dass die durch den Systemwechsel in besonderem Ausmass betroffenen Jahrgänge der 45- bis 55-Jährigen während fünf Jahren um 1 bis 2 Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen.


Transparenz-Bestimmung
Angesichts der Problematik von mutmasslichen oder tatsächlichen Insider-Geschäften von Pensionskassenverwaltern in der Swissfirst- Affäre sieht die Kommission unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die einstimmige Kommission ergänzt daher die Vorlage mit einer Transparenz-Bestimmung.


Verpflichtende Offenlegung für alle Pensionskassen
Alle mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen werden verpflichtet, einer Revisionsstelle jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen, Effektentransaktionen und Wertschriftenbestände offenzulegen. Dies soll nicht nur für die PUBLICA, sondern für alle Pensionskassen gelten.


In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 10 zu 3 Stimmen zu. Sie wäre damit bereit für die Herbstsession in Flims. (awp/mc/ar)

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