Prozess zur BCV-Affäre: Prozessunterbruch wegen umstrittenen Anträgen

Die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte der Verteidigung und der diversen Zivilparteien lieferten sich am Montag ein erstes Wortgefecht zu der Affäre, die das Gericht während den nächsten fünf Wochen erhellen soll. Die Anwälte der vier früheren Kader der Waadtländer Kantonalbank (BCV) sowie der zwei Ex-Revisoren forderten reihum eine unabhängige Expertise, mit der die Vorgänge rund um die Reservebildung für gefährdete Kredite in den Jahren 1996 bis 2001 neu beleuchtet werden soll.


Zuviel zensurierte Protokolle
Wie die Verteidiger erklärten, stützt sich die Anklage bloss auf den Bericht Bernasconi, den die Regierung in Auftrag gegeben hatte, als die Affäre 2002 schrittweise aufflog. Als ehemaliger Tessiner Staatsanwalt verfüge Paolo Bernasconi nicht über das nötige Fachwissen zum Bankwesen, kritisierten die Anwälte. Ausserdem verlangten sie, dass eine Reihe von Protokollen von BCV-Sitzungen vollständig als Beweismittel zugelassen werden. Bislang sind nur Teile der Unterlagen zugelassen. Passagen, die Bankkunden betreffen oder in keinem Zusammenhang mit dem Verfahren stehen, waren vom Untersuchungsrichter geschwärzt worden. Die Verteidiger vermuten, dass mehr zensuriert wurde als erlaubt.


Eigentlicher Prozess ab Dienstag
Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte des Kantons Waadt und der BCV, die beide als Zivilparteien am Prozess teilnehmen, lehnten die Anträge der Verteidiger unisono ab. Der Präsident des Lausanner Strafgerichts, Philippe Colelough, unterbrach in der Folge den Prozess bis Dienstagmorgen. Erst danach kann der eigentliche Prozess beginnen.


Vorkommnisse aus den Jahren 1996 bis 2001
Dabei muss das Gericht Vorkommnisse aus den Jahren 1996 bis 2001 untersuchen, die die BCV ins Schlingern gebracht hatten. Die BCV- Verantwortlichen sollen 1996 für gefährdete Kredite ungenügend Reserven gebildet haben. In den folgenden Jahren sollen sie diese Manöver gedeckt haben.


Kanton schoss ab 2002 zweimal Geld ein
Nachdem die Unregelmässigkeiten aufgeflogen waren, schoss der Kanton ab 2002 zweimal Geld ein, um die Bank zu stützen: zuerst 600 Mio CHF und später sogar 1,25 Mrd CHF.


Ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung sowie unwahre Angaben über das kaufmännische Gewerbe vor. (awp/mc/gh)

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