Weko nimmt Ticketcorner und Hallenstadion ins Visier

Die Abmachung zwingt Veranstalter, welche die Halle in Zürich-Oerlikon mieten, mindestens die Hälfte der Eintritte über Ticketcorner zu vertreiben. Die Weko hat nach eigenen Angaben in einer Vorabklärung nun Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Vereinbarung als unzulässige Abrede beurteilt werden könnte, weil sie Konkurrenten von Ticketcorner ausschliesst. Die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich könnte mit dem Kooperationsvertrag zudem ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, so die Weko.


Anzeigen von Ticketcorner-Konkurrenten
Zurückzuführen sind die Abklärungen der Weko auf Anzeigen von zwei Konkurrenten von Ticketcorner. Einer davon ist Eventim: Deren Interesse an der Weko-Untersuchung dürfte seit der Einreichung der Klage Anfang letzten Jahres sogar noch gestiegen sein. Denn die Schweizer Niederlassung des an der Frankfurter Börse kotierten Unternehmens hat im Dezember mitgeteilt, fortan mit Ringier zusammenzuarbeiten.


Good-News-Tickets künftig nur noch doch Eventim?
Dadurch wird Eventim in Zukunft auch die Billette des Konzertveranstalters Good News, an dem Ringier eine Beteiligung hält, exklusiv anbieten. Wäre die Zusammenarbeit zwischen dem Hallenstadion und Ticketcorner rechtens, hätte dies gravierende Folgen, denn ein grosser Teil der Veranstaltungen von Good News findet im Hallenstadion statt. Von den rund 60 derzeit auf der Internetseite angekündigten Veranstaltungen sind es beispielsweise deren 26.


Hallenstadion will mit Weko «vollumfänglich» kooperieren
Die Hallenstadionbetreiberin schrieb am Montag in einer Stellungnahme, sie sehe in der Zusammenarbeit mit Ticketcorner keine wettbewerbsrechtlich relevanten Probleme. Daher sei sie selbstverständlich auch zu einer vollumfänglichen Kooperation mit der Weko bereit. (awp/mc/ps/19)

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