ZFS: Vergleich mit New York, Connecticut und Illinois

Zudem wurde mit der Versicherungsaufsicht des Gliedstaates New York ein paralleler Vergleich abgeschlossen. ZFS muss dafür rund 153 Mio USD bereit stellen.


«Three-State-Agreement»
Die Abkommen, die als «Three-State-Agreement» bezeichnet werden, stehen im Zusammenhang mit branchenweiten Untersuchungen über Kompensationen für Versicherungsmakler, Geschäftspraktiken beim Abschluss von Versicherungspolicen sowie «nicht-traditionelle» Produkte, so der Schweizer Versicherer in einer Mitteilung vom Montagabend.


Neue Offenlegungs- und Compliance-Regeln
Das Abkommen beinhaltet u.a. folgende Punkte: Rund 88 Mio USD werden an Versicherte als Prämienrückzahlungen im Bereich Excess Casualty bezahlt, dazu kommen Bussen in Höhe von 65 Mio USD (zusammen 153 Mio USD); weiter wurde die Umsetzung neuer Offenlegungs- und Compliance-Regeln festgelegt, ebenso ein Verzicht auf die Bezahlung von Umsatzkommissionen durch die Zurich bis Ende 2008 im Geschäftsbereich Excess Casualty in den USA. Zudem muss ZFS auch die Bezahlung von Umsatzkommissionen in anderen Geschäftsbereichen einstellen, sofern in 65% des US Marktes in einem bestimmten Geschäftszweig ebenfalls keine Kommissionen entrichtet werden. Zusätzlich enthält das Abkommen Bestimmungen über zusätzliche Berichtspflichten über Rückversicherungstransaktionen.


Vergleich angekündigt
In der vergangenen Woche hat die Zurich einen Vergleich über 171,7 Mio USD mit einer Gruppe von Staatsanwälten und Versicherungs-Aufsichtsbehörden von US-Gliedstaaten in Bezug auf Kompensationen für Versicherungsmakler und Geschäftspraktiken beim Abschluss von Versicherungspolicen angekündigt. Bis heute hätten sich der Gruppe zehn Staatsanwälte und drei Versicherungs-Aufsichtsbehörden angeschlossen; weitere Behörden könnten folgen, heisst es weiter. Mit den Zahlungen aus dem «Three-State-Agreement» werde ZFS einen Betrag von rund 325 Mio USD (171,7 Mio + 153 Mio USD) entrichten, der in der Rechnung des ersten Quartals 2006 verbucht werde. Dazu kämen Anwaltskosten sowie vom Gericht noch festzulegende Zahlungen für die Berater der Sammelkläger. In den verbleibenden aufsichtsrechtlichen Untersuchungen werde die Zurich auch weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten, so die Mitteilung weiter.


«Wichtiger Schritt»
«Die in den letzten zwei Wochen erzielten Vergleiche sind ein wichtiger Schritt, um Unsicherheiten in gewissen branchenweiten Geschäftspraktiken auszuräumen….Die Vergleiche schaffen Klarheit und sie zeigen, wie die Zurich im neuen Zeitalter der Transparenz ihren Agenten und Kunden Dienstleistungen anbieten wird», wird Konzernchef James Schiro in der Mitteilung zitiert. (awp/mc/pg)

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