Axpo rechnet weiterhin mit Wiederanfahr-Genehmigung für Beznau 1 bis Ende Jahr

Axpo rechnet weiterhin mit Wiederanfahr-Genehmigung für Beznau 1 bis Ende Jahr
Kernkraftwerk Beznau. (Foto: Axpo)

Döttingen AG – Der Energiekonzern Axpo rechnet weiterhin damit, dass das AKW Beznau 1 bis Ende des Jahres wieder Strom produzieren kann. Die Unregelmässigkeiten im Material des Reaktordruckbehälters sind unterdessen 1965 bei der Herstellung entstanden und stammen nicht vom Betrieb. Dies hat die Betreiberin Axpo beim Nachbau einer Replika bestätigt erhalten.

Der Block 1, der mit 47 Betriebsjahren älteste kommerzielle Reaktor der Welt, ist seit März 2015 vom Netz. Im Sommer 2015 wurden am Reaktordruckbehälter rund 925 Materialfehler entdeckt. Es handelte sich um fehlerhafte Materialstellen mit einer Grösse von 5 bis 6 Millimetern.

Diese Aluminiumoxyd-Einschlüsse lagen fast ausschliesslich im oberen Kernring des Reaktordruckbehälters. Dieser Kernring ist der grössten Neutronenbestrahlung ausgesetzt. Für die Axpo war schnell klar, dass es sich um Materialfehler handelte, die nach der Herstellung 1965 zwar bekannt, aber als akzeptabel eingestuft worden waren.

Um ihre These zu bestätigen, liess die Axpo das Teil mit den meisten Unregelmässigkeiten in England nachbauen. Die Herstellung wurde genau gemäss den in den 1960er Jahren geltenden, dokumentierten Herstellungsbedingungen der ursprünglichen Schmiede im französischen Le Creusot vorgenommen.

Dabei bildeten sich bei der Herstellung der chemisch und mechanisch identischen Replika praktisch dieselben Einschlüsse wie beim Originalteil, wie die Axpo-Verantwortlichen am Dienstag vor den Medien bekanntgaben. Die Replika muss nun für weitere Tests, darunter auch so genannte zerstörerische Prüfungen, herhalten.

Weitere Untersuchungen
In den nächsten Monaten stehen weitere Untersuchungen und Bewertungen auf dem Programm. Der Sicherheitsnachweis werde erst erbracht sein, wenn alle Prüfungen und Analysen entlang der vom ENSI akzeptierten Roadmap mit positiven Ergebnissen abgeschlossen seien, ist man sich bei der Axpo bewusst.

So muss die Axpo den werkstoffspezifischen Einfluss der Unregelmässigkeiten auf die Eigenschaften des Grundmaterials klären, die Bruchzähigkeit des Materials belegen und die Frage nach den vorhandenen Sicherheitsreserven beantworten.

Bis heute lägen weiterhin keine sicherheitstechnischen Vorbehalte für den sicheren Weiterbetrieb des KKB 1 vor, meinen die Axpo-Verantwortlichen. Die Axpo sei mehr denn je überzeugt, die geforderten Nachweise und den «Safety Case» für das Wiederanfahren der Anlage erbringen zu können.

Die Axpo will den Nachweis im Laufe des Herbstes beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) einreichen. Anschliessend wird die Behörde den Sicherheitsnachweis prüfen und über die Bewilligung zum Wiederanfahren entscheiden.

Zuletzt wurde die Wiederanfahrgenehmigung vonseiten Axpo bis Ende 2016 erwartet, was ein Sprecher AWP auch am Dienstag erneut bestätigte. Das Planungsdatum sei immer noch Ende Jahr, hiess es. (awp/mc/upd/ps)

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