Blockchain braucht laut Bundesrat keine weiteren Rechtsanpassungen

Blockchain braucht laut Bundesrat keine weiteren Rechtsanpassungen
(Adobe Stock)

Bern – Die Schweiz soll sich als Standort für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln können. Neben den bereits eingeleiteten punktuellen Änderungen von neun bestehenden Gesetzen braucht es laut dem Bundesrat keine weiteren Massnahmen.

Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den die Regierung selbst in Auftrag gegeben hatte und am Freitag verabschiedet hat. Insbesondere benötige es «keine gesetzlichen Folgen im Steuerrecht», wie es heisst.

Negative Folgen befürchtet
Bei den Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuern habe sich die geltende Rechtsordnung bewährt, schreibt der Bundesrat. Das geltende Mehrwertsteuerrecht erfasse auch Sachverhalte, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) und Blockchain basierten. Die Schaffung neuer Instrumente sei deshalb nicht angezeigt.

Im Bericht geprüft wurde auch die Erhebung der Verrechnungssteuer. Unter anderem aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Unternehmensstandort Schweiz empfiehlt der Bericht, auf eine Ausweitung der Verrechnungssteuer zu verzichten. Auch bei der Umsatzabgabe sei zurzeit von Gesetzesanpassungen abzusehen, da Unklarheiten über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung von DLT-Handelssystemen bestünden.

Schweiz als «Krypto-Nation» etablieren
In anderen Bereichen hat der Bundesrat bereits gehandelt. Er verabschiedete im vergangenen November eine Vorlage ans Parlament. Punktuelle Anpassungen von neun bestehenden Bundesgesetzen im Zivil- und Finanzmarktrecht sollen die Bedingungen für die neue Technologie verbessern.

Ziel des Bundesrats ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, Hürden für Blockchain-Anwendungen zu beseitigen und Missbrauchsrisiken zu begrenzen, wie Finanzminister Ueli Maurer bei der Präsentation der Vorlage sagte. Die Schweiz solle «ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen» bleiben, wie Maurer sagte.

Unbestrittener Reformbedarf
Der Nationalrat diskutierte in dieser Woche das Geschäft als Erstrat. Er hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mit wenigen Änderungen angenommen.

Wenige kritische Stimmen gab es nur von links. So gebe die Vorlage zu wenige Antworten auf ökologische und kriminelle Fragen rund um die moderne Technologie. Zudem fehlten Transparenzvorschriften. Trotzdem stimmte auch das links-grüne Lager schliesslich für die Vorlage. Diese geht als nächstes an den Ständerat. (awp/mc/pg)

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