Bundesrat will einzelne Instrumente aus Covid-19-Gesetz behalten

Bundesrat will einzelne Instrumente aus Covid-19-Gesetz behalten
Gesundheitsminister Alain Berset. (Screenshot)

Bern – Der Bundesrat will einige Punkte aus dem Covid-19-Gesetz bis zum Sommer 2024 verlängern. Er will einzelne Instrumente gegen die Pandemie behalten, unter anderem die Entwicklung von Medikamenten, Covid-Zertifikate für Auslandreisen und für die Bevölkerung kostenlose Tests.

Damit möchte die Landesregierung sicherstellen, dass einzelne Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch nach 2022 noch zur Verfügung stehen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Trotz Stabilisierung der Lage geht der Bundesrat davon aus, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Ausbrüchen des Virus Sars-CoV-2 kommen wird.

Seine Vorschläge gab der Bundesrat am Mittwoch bis am 9. Mai in die Vernehmlassung bei den Kantonen. Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat noch vor der Sommersession verabschieden.

Das Covid-19-Gesetz ist seit 26. September 2020 in Kraft und wurde seither vier Mal angepasst. In zwei Referendumsabstimmungen zu Änderungen hiess das Volk im Jahr Anpassungen in dem Gesetz im vergangenen Jahr gut. Die meisten Bestimmungen im Covid-19-Gesetz sind bis Ende 2022 befristet.

Öffentliche Hand soll Tests bezahlen
Länger regeln will der Bundesrat das Bezahlen für Tests – seit Herbst 2020 kommt der Bund dafür auf, soweit die Tests im Interesse der öffentlichen Gesundheit sind. Der Bund will, dass bis Mitte 2024 die öffentliche Hand diese Tests bezahlt. Diese seien zentral für den Schutz von Verletzlichen und das Funktionieren von Gesundheitsversorgung und wesentlicher Infrastruktur.

Ab 2023 sollen allerdings die Kantone für die Testkosten aufkommen. Die Kantone können selber festlegen, welche Tests sie bezahlen wollen; der Bund soll sich auf Empfehlungen beschränken. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, ein ausreichendes Testangebot zur Verfügung zu stellen.

Das Covid-Zertifikat soll weiterhin auch im Ausland gebraucht werden können, damit die Menschen möglichst frei reisen können. Verlängern will der Bundesrat zudem die Kompetenzen zur Förderung von Arzneimitteln gegen Covid-19.

Auch die gesetzlichen Grundlagen für die App, die nach Kontakten mit Infizierten vor möglichen Ansteckungen warnt, will der Bundesrat mit Blick auf künftige Erkrankungswellen noch beibehalten. Die App ist seit dem 1. April deaktiviert. Ihr Betrieb soll bei Bedarf aber rasch wieder hochgefahren werden können.

Keine Verlängerung für Wirtschaftshilfen
Die Gesetzesgrundlagen für den Schutz von besonders verletzlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen ebenfalls noch länger als bis Ende 2022 in Kraft sein. Der Bundesrat will – sollte die Pandemie wieder aufflammen – reagieren könnten, wenn sich für vulnerable Angestellte erneut ein Schutzbedarf abzeichnet.

Und schliesslich will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen an den Grenzen und im Asylbereich verlängern. Solange eine international koordinierte Lösung zur Bewältigung von Covid-19 nötig erscheine, könnten die internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden, schreibt er im Botschaftsentwurf.

Ebenso wenig vorhersehbar sei, ob für den Schutz der Gesundheit von Asylsuchenden wieder Massnahmen nötig sind, heisst es im Entwurf des Bundesrates weiter. Deshalb will er auch für diese Massnahmen die nötigen Gesetzesgrundlagen verlängern.

Von neuerlichen Beschränkungen für das wirtschaftliche und kulturelle Leben scheint der Bundesrat vorderhand nicht auszugehen. Die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und andere Härtefallmassnahmen will er nicht mehr verlängern. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert