In Zürich und Winterthur kommt der Mindestlohn
Zürich/Winterthur – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur einen kommunalen Mindestlohn einführen dürfen. In Zürich wird er 23.90 Franken pro Stunde betragen, in Winterthur 23 Franken. Wann der Mindestlohn genau in Kraft tritt, ist noch offen.
Von der neuen Mindestlohn-Regelung profitieren vor allem Angestellte in Tieflohnbranchen wie der Reinigungsbranche, der Gastronomie oder im Detailhandel. Viele von ihnen sind Frauen.
Serge Gnos, Co-Leiter der Gewerkschaft Unia Zürich-Schaffhausen, bezeichnete das Bundesgerichtsurteil als «historischen Entscheid». «Ich gehe davon aus, dass die Städte bereit sind und es jetzt schnell geht», sagte er gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von Radio SRF1. Die Unia spricht von einer Signalwirkung auf andere Städte wie Schaffhausen, Bern oder Biel, wo mittels Volksinitiativen ebenfalls Mindestlöhne eingeführt werden sollen.
Die SP der betroffenen Städte begrüsst die Einführung, nachdem die «dringend nötigen Lohnerhöhungen drei Jahre lang blockiert» gewesen seien. Das Urteil sei ein Erfolg für 20’000 Tieflohnbetroffene. Die Partei kritisiert SVP und FDP dafür, dass sie auf Bundesebene ein Lohnsenkungsgesetz verabschieden wollen. «Die SP wird nicht zulassen, dass der Mindestlohn nachträglich wieder übersteuert wird», gibt der SP-Präsident der Stadt Zürich, Oliver Heimgartner, zu Protokoll.
Gute Nachricht für Working Poor
Die Befürworter des Mindestlohns betonen die klare Annahme der Initiativen an der Urne – in Winterthur sprachen sich 66 Prozent dafür aus, in Zürich fast 70 Prozent. Für Caritas Zürich ist das Urteil eine guten Nachricht für Menschen, de nicht von ihrem Lohn leben können. Der Entscheid bestätige die Organisation in ihrer täglichen Arbeit im Dienste der Working Poor.
Die Gegner des Mindestlohns haben nach wie vor Zweifel daran, ob dies der richtige Weg zur Bekämpfung von Armut ist. Dies teilten die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur, der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich gemeinsam mit.
«Benachteiligung muss verhindert werden»
Die Verbände würden nun aber konstruktiv bei der Umsetzung mit den Städten Zürich und Winterthur zusammenarbeiten, versprachen sie. Wichtig sei, dass die Lohnkontrollen vor allem bei jenen Branchen stattfänden, die keinen Gesamtarbeitsvertrag kennen würden.
Zudem müsse verhindert werden, dass lokale Unternehmen mit Mindestlohn nicht durch Konkurrenten benachteiligt würden, die keinen Mindestlohn zahlen müssten.
Die Mitte der Stadt Zürich zeigt sich skeptisch, ob die Mindestlöhne positive Effekte für die Betroffenen haben werden. Die Partei fordert «Augenmass» bei der Anwendung, sollte es zu einer Abwanderung von Arbeitsplätzen kommen. (awp/mc/pg)