Nationalrat für Ausbau der Wasserkraft und gegen Solarpflicht

Nationalrat für Ausbau der Wasserkraft und gegen Solarpflicht
Wasserkraftwerk der Axpo bei Wildegg-Brugg. (Bild: Axpo)

Bern – Der Nationalrat setzt beim raschen Ausbau der einheimischen Energiequellen prioritär auf 15 Wasserkraftprojekte. Bei den weiteren Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass hat er sich zudem gegen eine umfassende Solarpflicht auf Gebäuden ausgesprochen.

Die grosse Kammer setzte am Dienstag die Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fort. Auch am zweiten Tag der Marathondebatte folgte sie fast überall den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N).

So müssen die Kantone beispielsweise keine neuen Massnahmen im Gebäudebereich umsetzen. Zahlreiche von SP, Grünen und GLP befürwortete Effizienzmassnahmen – etwa die obligatorische Sanierung von Elektroheizungen oder das Verbot von Elektroboilern – wurden wie im Ständerat abgelehnt.

Markige Worte gegen Solarpflicht
Anders bei der Solarpflicht. Hier fand ein Einzelantrag von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) eine Mehrheit. Demnach sollen auf grösseren bestehenden Bauten nicht obligatorisch Solarpanels installiert werden. Eine solche Pflicht soll es nur für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Dachs geben. Darüber muss der Ständerat noch befinden.

Nur die Ratslinke setzte sich für eine Solarpflicht für alle Neu- und Bestandsbauten ein. Gabriela Suter (SP/AG) warb für den Ausbau der Solarenergie. Es sei die Technologie mit dem grössten Ausbaupotenzial. «Wir sollten dieses Potenzial ausschöpfen.»

Christian Imark (SVP/SO) bezeichnete die Solarpflicht dagegen als «unnötige und kontraproduktive Nötigung». Niemand habe die Folgen einer solchen Regelung abgeklärt. Mike Egger (SVP/SG) drohte unmissverständlich mit dem Referendum gegen die Vorlage, sollte der Rat «diesem Mist» zustimmen.

Der Nationalrat beschloss weiter eine Solarpflicht ab 2030 auf geeigneten neuen Fahrzeugabstellplätzen ab einer Fläche von 250 Quadratmetern. Bestehende Abstellplätze ab 500 Quadratmeter sollen bis 2035 mit Solarpanels ausgestattet werden. Auch an den Infrastrukturen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe ist auf geeigneten Flächen eine Solaranlage zu installieren.

15 Wasserkraftprojekte im Fokus
Den grössten Anteil am Ausbau der einheimischen Energien soll gemäss Beschluss des Parlaments die Wasserkraft haben. Wie der Ständerat stellt auch der Nationalrat die Umsetzung der 15 vom Runden Tisch priorisierten Wasserkraftprojekte ins Zentrum. Das Ziel ist es, die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen.

Damit die Projekte so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Eine Planungspflicht soll nur für Vorhaben an einem neuen Standort gelten, und auch dann beschränkt sich diese Pflicht auf den Richtplan. Das Interesse an einer Realisierung geht anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vor.

Die Umweltverbände sind auch deshalb damit einverstanden, weil eine Interessenabwägung möglich bleibt. Auch sollen zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Landschaft und Biodiversität vorgesehen werden.

Keine vollständige Marktöffnung
Der Nationalrat lehnte es ab, dass auch bei Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse Bedarf, Standortgebundenheit und überwiegendes Interesse bejaht werden sollen. Dieser Vorschlag würde aus Sicht von Kurt Fluri (FDP/SO) die Gemeindeautonomie einschränken, und er wäre verfassungsmässig heikel. Sein Antrag auf Streichen dieses Artikels fand mit 97 zu 89 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Mehrheit.

Wie schon der Ständerat hat auch der Nationalrat einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für die Energiereserve zu schaffen. Neu sollen die Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken jedoch verpflichtet sein, sich an der Energiereserve zu beteiligen.

Ein weiteres Thema bei den Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass war die vollständige Strommarktöffnung. Wie im Ständerat ist dies auch im Nationalrat kein Thema mehr. Somit haben weiterhin einzig Endverbraucher mit Bezügen von mehr als hundert Megawattstunden im Jahr Zugang zum freien Markt.

Die Beratungen zum Energie-Mantelerlass gehen am Mittwoch weiter. (awp/mc/ps)

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