SR-Kommission will Telekom-Gesetz nicht ändern

SR-Kommission will Telekom-Gesetz nicht ändern

UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard.

Bern – Am Schweizer Telekommarkt ist eine Gesetzesrevision in weitere Ferne gerückt: Nach einem Gespräch mit Bundesrätin Doris Leuthard am Freitag hat die Fernmeldekommission des Ständerates entschieden, «vorläufig nicht auf eine rasche Teilrevision des Fernmeldegesetzes zu pochen», wie sie im Anschluss mitteilte.

Die Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stellte den Parlamentariern Änderungen auf Verordnungsebene in Aussicht, die bestehende Mängel am Telekommarkt vergleichsweise rasch beheben sollen. Sie seien im Bereich des Jugend- und Konsumentenschutzes noch in diesem Jahr geplant, hiess es.

Preissenkungen zum Teil bereits erfolgt

Auch erklärte die Kommission, dass die Telekomanbieter in den letzten Monaten bereits freiwillig einige preisliche und rechtliche Anstrengungen im Interesse ihrer Kunden und aller Konsumenten unternommen hätten. Dazu zählt unter anderem die jüngste Einigung der Unternehmen bei den Mobilterminierungsgebühren, wie am Montag aus den Reihen der Kommission zu erfahren war. Die Telekomkonzerne Swisscom, Sunrise und Orange hatten sich im September 2010 auf eine Senkung der Mobilterminierungsgebühren geeinigt. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber den Wettbewerbern für die Durchstellung eines Anrufs in Rechnung. Auf die Endkundenpreise hatte dies aber nur begrenzte Auswirkungen.

Kommission will Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen
Die Debatte, ob das Fernmeldegesetz von 2007 in Teilen geändert werden soll, ist indes noch nicht abgeschlossen. Die Fernmeldekommission will die Entwicklung in der Branche weiter aufmerksam verfolgen, wie sie mitteilte. Im September 2010 hatte ein bundesrätlicher Bericht Mängel am Telekommarkt dokumentiert. Dabei standen vor allem die Preisentwicklung und der Wettbewerb im Mobilfunk und im Festnetz-Breitbandmarkt in der Kritik. Die Parlamentarier verlangen vom Bundesrat nun einen Zusatzbericht bis Anfang 2012. Er soll die seinerzeit aufgezeigten Mängel aufgreifen und zeigen, was sich gebessert hat. Oder wo es allenfalls doch noch gesetzliche Änderungen bräuchte.

Vorläufig auch keine punktuelle Gesetzes-Revision
Eine Motion der ständerätlichen Kommission für eine punktuelle Gesetzes-Revision bleibt vorerst in der Schublade. Sie hatte unter anderem auf Verbesserungen beim Jugendschutz gezielt. Es wäre dort ferner um die Kompetenzen der Kommunikationskommission (ComCom) gegangen. Auch eine Ermächtigung des Bundesrates, weitere Technologien für eine Regulierung zu öffnen, war vorgesehen. Dies wäre für die entstehenden Glasfasernetze von Bedeutung. Der Bundesrat hatte bei Vorlage des Berichts argumentiert, dass eine Gesetzesänderung trotz einiger Unzulänglichkeiten nicht angezeigt sei. Dies würde die für Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden, hiess es. Die Swisscom als grösste Anbieterin am Telekommarkt und ehemalige Monopolistin sah ihre Position bestätigt. Dem jüngsten Entscheid der Parlamentarier war auch eine Anhörung des Präsidenten der ComCom, der Wettbewerbskommission (Weko) und des Preisüberwacher vorangegangen. (awp/mc/ps)

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