Steuerstreit: Bundesrat sagt Ja zu Vereinbarung mit den USA

Steuerstreit: Bundesrat sagt Ja zu Vereinbarung mit den USA

Bern – Im Steuerstreit mit den USA scheint eine Lösung in Sicht. Der Bundesrat hat am Mittwoch sein grundsätzliches Einverständnis gegeben, eine Vereinbarung mit den USA abzuschliessen. Was diese genau beinhaltet und was nun auf die Banken zukommt, bleibt vorerst geheim.

Der Bundesrat habe das Finanzdepartement beauftragt, die Arbeiten für das Joint Statement abzuschliessen, teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mit. Über den Inhalt dieser gemeinsamen Erklärung der Schweiz und der USA gab es nichts bekannt: Der Wortlaut werde erst veröffentlicht, wenn das Joint Statement unterzeichnet sei.

Mit der Vereinbarung solle den Schweizer Banken ermöglicht werden, den Steuerstreit mit den USA im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung beizulegen, schreibt das SIF lediglich. Schon Staatssekretär Michael Ambühl hatte zu Wochenbeginn betont, die Schweiz dürfe keine Zugeständnisse machen, wenn es um die Forderung gehe, rückwirkend neues Recht einzuführen.

Offen ist auch, wann die Vereinbarung unterzeichnet wird. Der nächste Schritt könnte jedoch rasch erfolgen: Es sollte nicht allzu lange dauern, doch hänge dies auch von den USA ab, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern.

Bankiervereinigung zufrieden
Die Bankiervereinigung begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Damit sei der letzte Schritt zu einer Lösung erfolgt, teilte sie mit. Das Programm ermögliche allen Banken, ihre US-Vergangenheit rasch und abschliessend zu bereinigen und schaffe die nötige Rechtssicherheit. Sobald es aufgeschaltet sei, werde jede Bank ihre Situation analysieren und dann entscheiden.

Der Bankpersonalverband begrüsste die angekündigte Vereinbarung ebenfalls. Damit werde eine definitive Regelung des Steuerstreits mit den USA endlich konkret in Aussicht gestellt. Er erwarte, dass die Rechte und Interessen der Bankangestellten geschützt würden, schreibt der Verband.

Verschiedene Kategorien
In den vergangenen Wochen und Tagen berichteten verschiedene Medien über das Bankenprogramm. Weder die Bankiervereinigung noch die Bundesbehörden wollten jedoch am Mittwoch die Berichte kommentieren. Ob und in welchen Punkten das Programm sich von jenem unterscheidet, das im Rahmen der «Lex USA» zur Anwendung gekommen wäre, bleibt somit offen.

Laut manchen Medienberichten haben die USA das Programm verschärft, so dass die Banken nun höhere Anforderungen erfüllen müssen. Sicher scheint, dass die Banken nach wie vor in verschiedene Kategorien eingeteilt werden sollen.

Bussen je nach Verschulden
Jene Banken, die bereits in einer Strafuntersuchung stecken, sind vom Programm ausgeschlossen. Sie sind nur vom Vertrag des Bundes mit den USA betroffen, der den Austausch von Bankdaten regelt. In welche Kategorie die anderen Banken fallen und wie hohe Bussen sie bezahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, wie viele unversteuerte US-Gelder sie in welchem Zeitraum angenommen haben.

Laut einem Bericht des «Tagesanzeigers» vom Mittwoch sollen Banken beweisen müssen, dass ihnen keine Verletzung des US-Rechts vorgeworfen werden kann, wenn sie der entsprechenden Kategorie angehören wollen. Im ersten Programm, dessen Eckwerte der Bundesrat im Juni bekannt gegeben hatte, war eine ähnliche Regelung vorgesehen gewesen.

In die dritte Kategorie würden laut den damaligen Angaben jene Banken fallen, die durch eine Untersuchung belegen können, dass sie keine Vergehen begangen haben. Die Untersuchung müssten die Banken auf ihre Kosten durch einen unabhängigen Dritten ihrer Wahl durchführen lassen, hiess es damals.

«Lex USA» gescheitert
Das Banken-Programm ist gemäss den unbestätigten Informationen für die Zeit ab dem 1. August 2008 anwendbar und soll gelten, bis das FATCA-Abkommen in Kraft tritt, das den Umgang mit US-Vermögen in Zukunft regelt.

Ein erster Versuch zur Beilegung des Steuerstreits war am Widerstand des Parlaments gescheitert. Mit der so genannten «Lex USA» wollte der Bundesrat den Banken ermöglichen, am Programm der USA teilzunehmen, ohne sich in der Schweiz strafbar zu machen. Die Banken sollten Daten liefern und Bussen bezahlen – und so einer Strafklage in den USA entgehen.

Mit der «Lex-USA-Lösung» wäre das Datenschutzgesetz vorübergehend gelockert worden, welches es Mitarbeitenden, Anwälten und Treuhändern ermöglicht, sich gegen die Übermittlung von Daten zu wehren.

Plan B: Einzelbewilligungen
Nach dem Nein des Parlaments schlug der Bundesrat einen neuen Weg vor: Die Banken sollen nun beim Bund Einzelbewilligungen beantragen, um Daten an die US-Behörden ausliefern zu können. Erhalten die Banken eine Bewilligung, gilt eine Datenlieferung nicht als strafbare Handlung für einen fremden Staat.

Die Banken müssten jedoch den Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitenden, Anwälten, Treuhändern und anderen Dritten Rechnung tragen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Juli, als sie die Stossrichtung von «Plan B» präsentierte. Die Betroffenen hätten also die Möglichkeit, die Lieferung von Daten vor Gericht anzufechten. Ob die Banken die Anforderungen des US-Programms erfüllen können, wäre damit zu einem grossen Teil in den Händen der Gerichte.

Widmer-Schlumpf sagte im Juli, es werde gewisse Abstriche geben, doch könne ein grosser Teil des US-Programms auf der Basis von Einzelbewilligungen umgesetzt werden. Kundendaten würden – wie bereits in der «Lex USA» vorgesehen – nur auf dem Weg der Amtshilfe übermittelt. (awp/mc/upd/ps)

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