Unterstützungsgesuche von Sportclubs werden ab sofort bearbeitet

Unterstützungsgesuche von Sportclubs werden ab sofort bearbeitet
(Photo by Matthieu Pétiard on Unsplash)

Bern – Der Bund kann Gesuche von professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport-Clubs, die wegen der Corona-Pandemie Hilfe brauchen, ab sofort bearbeiten. Der Bundesrat hat die nötige Verordnung in Kraft gesetzt.

Die vom Parlament beschlossenen Gesetzesgrundlagen und die Verordnung gelten ab Samstag. Der Bund unterstützt den professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport 2020 und 2021 mit insgesamt 350 Millionen Franken. 115 Millionen Franken davon stehen für von À-fonds-perdu-Beiträge an Clubs zur Verfügung.

Hohe Löhne senken
Will ein Club À-fonds-perdu-Beiträge, muss er mit dem Gesuch die Reduktion der Lohnsumme der Spieler und übrigen Angestellten vorweisen. Die Senkung von Löhnen über 148’200 Franken ist eine Bedingung für den Bezug der Hilfszahlungen.

Die Clubs müssen das durchschnittliche Jahreseinkommen der Löhne, welche die Höchstgrenze des unfallversicherten Verdienstes übersteigen, gegenüber der Saison 2018/2019 um 20 Prozent senken. Auf Gesuch hin kann statt der Saison auch der 13. März 2020, der Beginn des Lockdown im Frühjahr, als Referenzwert angewandt werden.

So hat es das Parlament beschlossen. Auch die Bedingungen für Sonderregelung für Clubs mit Einkommen wesentlich unter dem Liga-Durchschnitt hat der Bundesrat jetzt festgesetzt. Die Regelung wird bei Vereinen mit Lohnsummen von 30 Prozent unter dem Durchschnitt angewendet, die Beiträge vom Bund wollen.

Diese Clubs müssen das durchschnittliche Jahreseinkommen der Personen mit mehr als 148’200 Franken Lohn um 10 Prozent statt 20 Prozent senken. Die Schere zwischen einkommensstarken und -schwachen Clubs solle sich nicht weiter öffnen und damit die sportliche Ausgeglichenheit in der Liga gewahrt werden, schreibt der Bundesrat.

Rücksicht auf Aufsteiger
Der Bundesrat will mit dem Beitragsregime sportlichen und wirtschaftlichen Veränderungen der betroffenen Klubs Rechnung tragen. Gesonderte Bestimmungen gelten daher auch für Clubs, die in eine höhere Liga aufsteigen und die ihr Team entsprechend verstärken wollen, damit sie dort gegen die Konkurrenz bestehen können.

Sie dürfen das Durchschnittseinkommen um bis zu 50 Prozent anheben. Auch bei der Berechnung der durchschnittlichen Ticketeinnahmen werden Auf- und Abstiege seit der Saison 2018/2019 berücksichtigt.

Seit dem 28. Oktober müssen in der Schweiz beispielsweise Fussball- und Eishockeyspiele in praktisch leeren Stadien ausgetragen werden, weil wegen der Pandemie kaum noch Zuschauer eingelassen werden dürfen. Neben den Ticketeinnahmen fehlen den Clubs auch die Einnahmen aus der Gastronomie.

Noch bis Ende 2020 können die Clubs Darlehen vom Bund beziehen, mit bis zu 175 Millionen Franken. Mit derselben Summe will der Bund auch 2021 den Profi-Mannschaftssport unterstützen. Davon stehen 115 Millionen Franken für À-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung und der Rest für Darlehen. Solche werden nur noch ausgerichtet, wenn ein Club mit den À-fonds-perdu-Beiträgen nicht über die Runden kommt. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert