Bundesrat verbietet den «Islamischen Staat»

Bundesrat verbietet den «Islamischen Staat»

Bern – Der Bundesrat hat die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Islamischer Staat» und verwandter Organisationen verabschiedet. Die Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und ist vorerst auf sechs Monate befristet.

Die Gruppierung „Islamischer Staat» begehe massive Verletzungen der Menschenrechte, heisst es in einer Medienmitteilung des VBS. Aufgrund der Eskalation der vergangenen Wochen habe der Bundesrat heute entschieden, die Gruppierung durch eine Verordnung zu verbieten. Sie verbietet nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation im In- und Ausland selber, sondern auch alle Aktionen, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, wie beispielsweise Propaganda- oder Geldsammelaktionen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Widerhandlungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, sofern nicht strengere Strafbestimmungen zur Anwendung kommen. Gegebenenfalls können auch Vermögenswerte der Organisationen eingezogen werden.

Das VBS wird damit beauftragt, dem Bundesrat eine Lösung zu unterbreiten, damit ab Ende Jahr das Verbot der Gruppierung „Islamischer Staat» und verwandter Organisationen, wie auch eine Weiterführung des Verbots der Gruppierung Al Qaïda und verwandter Organisationen gewährleistet ist. (EJPD/mc/pg)

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