Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, zur Sanierung der 2. Säule (BVG)

Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, zur Sanierung der 2. Säule (BVG)
Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband (Bild: SAV)

Von Helmuth Fuchs

Moneycab: Herr Vogt, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben einen Vorschlag zur Sanierung der beruflichen Vorsorge (2. Säule, BVG) vorgelegt, der neu das Prinzip der Umlagerung von Jung auf Alt analog zur AHV beinhaltet (zusätzliche 0.5 Lohnprozente, tieferer Umwandlungssatz). Wieso soll hier die in der AHV schon überstrapazierte Umverteilung von den Jungen zu den Alten auch in der zweiten Säule eingeführt und die wirtschaftliche Selbstbestimmung eingeschränkt werden?

Valentin Vogt: In der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) führt der geltende Mindestumwandlungssatz von 6,8% zu überhöhten Rentenleistungen, die nicht von den Rentenbezügern selber getragen werden. So entsteht eine Umverteilung von Aktiven zu Rentnern, die gemäss Oberaufsicht der Beruflichen Vorsorge jährlich fast 7 Milliarden Franken verschlingt. Davon sind vor allem die Jungen betroffen, welche für die nicht ausfinanzierten Leistungen am längsten geradestehen müssen.

«Zur Abfederung dieser Einbussen sieht der Sozialpartnerkompromiss einen abgestuften Rentenzuschlag für jene 15 Jahrgänge vor, für die der tiefere Mindestumwandlungssatz angewendet wird. Dieser Rentenzuschlag ist besonders für das Gewerbe tragbar.»

Mit dem Sozialpartnerkompromiss wird diese milliardenteure Fehlentwicklung angegangen. Durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% wird das BVG wieder auf gesundere Beine gestellt. Das ist für die Arbeitgeber eine massgebliche Verbesserung, mit der die zweite Säule unserer Altersvorsorge gestärkt wird.

Mit dem auf 6,0% gesenkten Mindestumwandlungssatz werden die Renten im BVG-Obligatorium realistischer berechnet. Allerdings fällt die auf dem angesparten Kapital berechnete Pensionskassenrente tiefer aus. Zur Abfederung dieser Einbussen sieht der Sozialpartnerkompromiss einen abgestuften Rentenzuschlag für jene 15 Jahrgänge vor, für die der tiefere Mindestumwandlungssatz angewendet wird. Dieser Rentenzuschlag ist besonders für das Gewerbe tragbar. Denn gerade die gewerblichen Branchen, die häufig nur im BVG-Obligatorium versichert sind, werden von dieser leistungsseitigen Kompensation profitieren. Der Rentenzuschlag ist zudem ein Element, mit dem der Kompromiss gute Chancen hat, im Parlament und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig zu sein.

Valentin Vogt

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