Allianz unterliegt vor Gericht – Niedrigere Provision unwirksam

In einem am Montag verkündeten Urteil gab das Landgericht München I zwei Vertretern Recht, die gegen niedrigere Provisionen bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen aus dem billigeren «Kompakttarif» der Allianz geklagt hatten. Bis zur Einführung dieses Zweittarifs 2005 hatte die Allianz Vertretern bei Vermittlung einer Autoversicherung zehn Prozent Provision gezahlt. Für Policen aus dem Billigtarif erhielten die Vertreter nur noch sechs Prozent Provision. Diese Kürzung sei unwirksam, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 10 HK O 1977/07).


Provisionskürzung
Die Vertreter hatten vorgerechnet, dass die Provisionskürzung für sie Einbussen von mehreren tausend Euro jährlich bedeute. Zwar hätte die Allianz die Höhe der Provision einseitig bestimmen können, wenn es sich um ein völlig neues Versicherungsprodukt gehandelt hätte, hiess es in der Urteilsbegründung. Die Allianz selbst habe aber nur die Einführung eines neuen Tarifs geltend gemacht. Der Konzern hatte sich in einer Klausel seiner Vertreterverträge vorbehalten, bei Einführung n euer Tarife auch die Provision neu festzulegen. Nach Entscheidung des Gerichts ist diese Klausel unwirksam, weil sie «zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsvertreter führe», hiess es.


Urteilsbegründung abwarten
Die Allianz will nach den Worten eines Sprechers zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann über eine mögliche Berufung entscheiden. Das Unternehmen sei aber davon überzeugt, dass der Kompakttarif ein «neues Versicherungsprodukt» darstelle und nicht nur einen neuen Tarif, sagte ein Unternehmenssprecher. 2005 habe die Allianz eine völlig neue Produktfamilie eingeführt, darunter auch den Kompakttarif. Falls das Urteil rechtskräftig werden sollte, werden sich die Auswirkungen des Urteils aber nach Auffassung des Konzerns in Grenzen halten. Zunächst einmal tangiere die Entscheidung nur die beiden Vertreter, die gegen die Allianz geklagt hätten, sagte der Sprecher. «Selbst wenn es zu einer Nachzahlung käme über die zwei Kläger hinaus, würde es sich nur um einen geringen Betrag handeln.» (awp/mc/gh)

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