Bâloise geht gegen einstweilige Verfügung in Sachen Deutscher Ring vor

Der Zeitplan des Projekts werde jedoch nicht gefährdet. Der Deutscher Ring Krankenversicherungsvereins a.G. (DR Kranken), ein rechtlich selbständiger Verein innerhalb des Deutschen Rings, hatte das Hamburger Landgericht angerufen. Wie DR Kranken am Montag mitteilte, untersagt das Gericht per einstweiliger Verfügung dem von der Bâloise eingesetzten neuen Vorstand der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR Leben) und der Deutscher Ring Sachversicherungs-AG (DR Sach) unter Führung von Frank Grund, sich in die Geschäftsführung der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH zu berufen, die die Beteiligungen an wichtigen Vertriebspartnern hält.


Landgericht Hamburg droht mit Zwangsgeld
Für den heutigen Montag war laut DR Kranken geplant, durch die Berufung sämtlicher Vorstände in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft die Mehrheit in diesem Gremium zu übernehmen. Dies habe das Landgericht Hamburg untersagt, hiess es. Jede Zuwiderhandlung habe ein Zwangsgeld in Höhe von 250’000 EUR im Einzelfall zur Folge, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft.


DR Kranken-Vorstand bleibt erhalten
Im November hatte die Bâloise die deutschen Geschäftseinheiten Basler Versicherungen sowie DR Sach und DR Leben unter eine einheitliche Leitung gestellt. Damit sollen die Lebens- und Sachversicherung des Deutschen Rings vom Sitz der Basler Versicherung in Bad Homburg aus geführt werden. Der Vorstand des DR Kranken, ein rechtlich selbständiger Verein innerhalb des Deutschen Rings, bleibt den Plänen zufolge dagegen erhalten. (awp/mc/ps/26)

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