Bundesrat beschliesst umfassendes Hilfspaket – Beteiligung an UBS

Der Bundesrat zeigt sich in einer Medienmitteilung überzeugt, dass dieses Massnahmenpaket zur nachhaltigen Stärkung des Finanzsystems Schweiz beiträgt. Die dadurch erzielte Stabilisierung fördere die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und liege im Interesse des Landes.

Entlastung für die UBS
Die Bilanz der durch die Krise besonders betroffenen UBS soll durch zwei aufeinander abgestimmte Massnahmen des Bundes und der SNB gestärkt werden. Zum einen soll die Bilanz der UBS von illiquiden Aktiven entlastet werden. Dazu hat die SNB mit der UBS eine Grundsatzvereinbarung über die langfristige Finanzierung und geordnete Liquidation von illiquiden Wertpapieren und anderen Aktiven im Wert von höchstens 60 Mrd. Dollar abgeschlossen. Damit wird die UBS von erheblichen Risiken in der Form von weiteren Wertberichtigungen entlastet. Um das Risiko für die SNB zu begrenzen, wird die UBS eine zu schaffende Zweckgesellschaft mit einem Eigenkapital von 6 Mrd. Dollar ausstatten. Das dient als erste Absicherung gegen Verluste. Diese Transaktion muss wertberichtigt werden, was einen Eigenmittelbedarf bei der UBS schafft, der von der Eidg. Bankenkommission auf 6 Mrd. Franken festgelegt wurde.


Mit einem gesicherten Darlehen an die Zweckgesellschaft finanziert die SNB maximal 54 Mrd. Dollar. Zur Finanzierung dieses Darlehens an die Zweckgesellschaft wendet die SNB keine eigenen Aktiven beziehungsweise Währungsreserven auf. Sie finanziert das Darlehen durch die Aufnahme von Dollar anfänglich bei der amerikanischen Notenbank und später direkt am Markt. Das Darlehen wird von der Zweckgesellschaft risikogerecht verzinst und entschädigt die SNB für die eingegangenen Risiken.


Zweckgesellschaft mit fünf Mitgliedern und SNB-Vorsitz
Die Zweckgesellschaft wird einen fünfköpfigen Leitungsausschuss haben. Den Vorsitz dieses Gremiums soll SNB-Direktoriumsmitglied Thomas Jordan übernehmen. Die Zweckgesellschaft werde auf 8 Jahren angelegt sein, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu 12 Jahre, sagte Jordan in Bern. Sie werde ihren Sitz auf den Cayman Islands haben.


Bund stärkt Eigenmittelbasis der UBS
Da zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund des schwierigen Marktumfeldes keine ausreichend verbindlichen Zusagen von privater Seite für die geforderte Eigenmittelaufnahme vorliegen, stärkt der Bund mit der Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe in der Höhe von 6 Mrd.. Franken die Eigenmittelbasis der Bank. Bei einem Wandelpreis von 20 Franken würde sich die Beteiligung des Bundes nach einer allfälligen Wandlung auf rund 9 Prozent des UBS-Aktienkapitals belaufen.


Kein dauerhaftes Engagement
Das Engagement des Bundes führt nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg. Wie bei anderen ausserordentlichen Ausgaben wird die Ausgabe für die Beteiligung durch strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt kompensiert werden. Dabei werden die Zinszahlungen und allfällige Verkaufserlöse angerechnet werden können. Das Engagement wird auf die notwendige Höhe begrenzt. Die Bundesbeteiligung soll möglichst andere Investoren ergänzen und nicht ersetzen. Der Bundesrat betrachtet die Beteiligung nicht als ein dauerhaftes Engagement des Bundes. Er wird sie – unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse – sobald wie möglich an private Investoren weiter verkaufen und sich dabei an kommerziellen Kriterien orientieren. Ausserdem will der Bund künftig bei Boni und Abgangsentschädigungen ein Wort mitreden.


Eigenkapitalanforderungen werden erhöht
Die EBK hatte bereits im Herbst 2007 auf Grund der ersten Erfahrungen aus der Finanzkrise die Zielgrösse für die über den Mindestanforderungen (Säule 1) liegenden zusätzlichen Eigenmittelanforderungen (Säule 2) der Basel II-Richtlinien für die Grossbanken angehoben. Sie beabsichtigt nun die Einführung eines zusätzlichen Eigenkapitalpuffers, der die systemischen Risiken der Grossbanken besser abdecken soll. Diese weitere Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen soll über die bisherigen Schweizerischen Anforderungen und über die vom Basler Ausschuss geplante Verschärfung der Auflagen hinausgehen. Hinzu kommt die Absicht der EBK, eine Leverage Ratio (Verhältnis Kernkapital/Bilanzsumme) einzuführen. Diese soll einen Puffer gegen Verluste bilden, die aus einer Fehleinschätzung der Risiken resultieren und durch die Vorschriften von Basel II nicht adäquat erfasst werden.
Mit den heute kommunizierten Kapitalerhöhungen der beiden Grossbanken wird ein markanter Schritt in Richtung dieser nochmaligen Verstärkung der Eigenmittelanforderungen gemacht.

Verstärkung des Einlegerschutzes
Ausserdem hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in einem zweistufigen Verfahren das schweizerische Einlegerschutzsystem zu verbessern. Als Sofortmassnahme will der Bundesrat den Eidg. Räten in der Wintersession eine Botschaft unterbreiten, die eine angemessene Erhöhung der geschützten Einlagen und der Systemgrenze vorsieht. Die genaue Festlegung der neuen Werte ist Gegenstand der ausgelösten Arbeiten, wobei die Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Orientierungsgrösse darstellen. Das EFD wird die Botschaft unter Einbezug der betroffenen Kreise ausarbeiten. In einem zweiten Schritt soll das Einlagensicherungssystem einer grundsätzlichen Revision unterzogen werden. Der Bundesrat erwartet vom EFD bis spätestens Ende März 2009 eine diesbezügliche Reformvorlage. (EFD/mc/pg)

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