CH-Ausbau Bahnnetz: Bundesrat bereitet Bahn 2030 vor

Für Frühjahr 2010 ist die Vernehmlassung geplant, für Ende 2010 die Verabschiedung der ZEB-Nachfolgebotschaft ans Parlament.


Grösseres Bahnangebot
Laut Bundesrat braucht es ein grösseres Bahnangebot, um der Nachfrage im Personenverkehr mit schon heute häufig überfüllten Zügen und den Bedürfnissen der Wirtschaft im Güterverkehr gerecht zu werden. Vorab im Fernverkehr zwischen den Agglomerationen und im Regionalverkehr innerhalb der Agglomerationen sei Handeln dringlich angesagt.


Ausbau des Schienennetzes
Eine erste Variante sieht einen Ausbau des Schienennetzes für rund 21 Mrd CHF vor. Die voraussichtlich ab 2017 fälligen Investitionen verteilen sich dabei auf etwa 25 Jahre, was im Jahresmittel 1,2 Mrd ausmacht und ungefähr den heutigen Jahrestranchen des FinöV-Fonds für ZEB entspricht. Die zweite Variante kommt mit 12 Mrd CHF und jährlichen Ausgaben von durchschnittlich 850 Mio CHF aus. Sie ermöglicht im Gegensatz zur ersten keine substanzielle Förderung des Agglomerationsverkehrs, obwohl hier die Nachfrage im Personenverkehr besonders stark wächst. Wie es das Parlament ausdrücklich verlangt hat, lässt der Bundesrat alle Erweiterungsoptionen zu ZEB prüfen. Dazu gehören neben dem dritten Gleis zwischen Lausanne und Genf, dem Ligerzer Tunnel und dem Zimmerberg-Basistunnel auch der Wisenbergtunnel, die NEAT-Zufahrten im Norden und im Süden, der Brüttener Tunnel und der Heitersbergtunnel II.


Finanzierung über den bestehenden FinöV-Fonds
Finanziert werden sollen die Ausbauten von Bahn 2030 über den bestehenden FinöV-Fonds. Dieser wird alimentiert aus dem Bundesanteil an der Schwerverkehrsabgabe (LSVA), einem Mehrwertsteuer-Promille und einem Anteil aus der Mineralölsteuer, der bisher nur für die NEAT bestimmt war. Für eine befristete Zeit – voraussichtlich für zehn Jahre – ist der FinöV-Fonds auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen. Bei der zweiten Variante steht für den Bundesrat ein Beitrag der Bahnbenutzer im Vordergrund, bei der zweiten zusätzlich die Umwidmung des Kantonsanteils an der LSVA. Zusammen mit dem Investitionsbedarf werden der Finanzbedarf und die Finanzierungsinstrumente zurzeit konkretisiert. Für die Weiterführung des Fonds und für die neuen Einnahmen braucht es eine Verfassungsänderung. Über Bahn 2030 werden demnach Volk und Stände abstimmen. (awp/mc/gh/24)

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