Crossair-Absturz 2001: Unfallkommission erklärt Untersuchungs- zu Schlussbericht

Die Eidgenössische Flugunfallkommission (EFUK) hat die Rekurse von Skyguide, Swiss und der Witwe des Flugzeugkommandanten abgewiesen.

Entscheid kann nicht angefochten werden
Die EFUK erklärte den Untersuchungsbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) zum Schlussbericht, wie sie am Donnerstag mitteilte. Der Entscheid kann nicht weiter angefochten werden. Da das Verfahren vor der Kommission nicht öffentlich sei, mache die EFUK auch keine Angaben zum Inhalt des Rekurses und des Entscheids.

Grobfahrlässigkeit des Piloten
Das BFU war zum Schluss gekommen, Grobfahrlässigkeit des Piloten sei die direkte Ursache des Absturzes eines Crossair-Jumbolinos am 24. November 2001 beim Anflug auf den Zürcher Flughafen. Die beiden Piloten und 22 weitere Insassen kamen dabei ums Leben, neun Personen überlebten das Unglück.

Fluggesellschaft, BAZL und Skyguide in ungünstigem Licht
Der Anfang Februar 2004 vom BFU präsentierte Untersuchungsbericht zeichnete das Bild eines zwar äusserst flugerfahrenen Kommandanten und Fluglehrers mit allerdings klaren fliegerischen Defiziten. Der 57-jährige Pilot habe sich überschätzt und sei in der Endphase des Landeanfluges überfordert gewesen. Die Crew habe vier Warnungen missachtet. Der 25-jährige Co-Pilot habe das Absinken trotz Alarms nicht verhindert. Neben der direkten Verantwortung nannte der Bericht eine Vielzahl von Gründen, die zum Absturz beigetragen haben. Sie warfen teils ein schiefes Licht auf die Fluggesellschaft und auf das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), aber auch auf die Flugüberwachung Skyguide.

(awp/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert