Deutschland untersagt ungedeckte Leerverkäufe

Verboten seien auch Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Anleihen aus der Eurozone. Griechenland hatte vor allem Spekulanten, die auf diese riskanten Finanztitel setzen, vorgeworfen, dass sie die Schuldenkrise Athens verstärkt und von der Panikwelle profitiert hätten. Auch die Euro-Krise sei dadurch geschürt worden. Der Euro fiel am Abend in Reaktion auf die Ankündigung auf ein neues Vierjahrestief.  Die Bafin begründete ihre Massnahmen mit den aussergewöhnlichen Schwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Risikoaufschläge bei Kreditausfallversicherungen mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. Dies habe die Stabilität des gesamten Finanzsystem gefährdet.


Deutsche Finanztitel betroffen
Die Bafin hat in das Verbot auch die Aktien von 10 Unternehmen der deutschen Finanzbranche einbezogen. Betroffen sind die Aareal Bank, Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Generali Deutschland, Hannover Rück, MLP AG und die Munich Re.


Handel mit Anleihen ohne deren Besitz  
Bei «Leerverkäufen» verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel, die sie zu dem Zeitpunkt nicht besitzen, von vornherein mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche «ungedeckten Leerverkäufe» können die Kurse besonders heftig zum Wanken bringen.


Verbot bereits in Finanzkrise im Herbst 2008
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen «ungedeckte Leerverkäufe» untersagt, um dem Abwärtsstrudel der Kurse zu begegnen. In Deutschland waren diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot aber seit Anfang Februar wieder erlaubt. Die Bafin will die neu ausgesprochenen Verbote laufend überprüfen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Verbot am Dienstag in der Unionsfraktion angekündigt, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Das Verbot soll im Wege einer Allgemeinverfügung umgesetzt werden. (awp/mc/ps/33)

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