EU-kompatibles Kotierungssegment für Schweizer Blue Chips

Das neue Zusatzreglement berücksichtigt die relevanten neuen Richtlinien der EU und die entsprechenden Umsetzungsmassnahmen im Vereinigten Königreich. Die SWX sieht per 1. Juli 2005 die Einführung von zwei getrennten Handelssegmenten an virt-x vor: Einerseits das EU Regulated Market Segment, das die zurzeit relevanten EU-Regelungen umsetzt, andererseits ein UK Exchange Regulated Market Segment, in welchem die derzeit geltenden regulatorischen Pflichten für Schweizer Emittenten generell beibehalten werden.


Zwei Reglemente
In kotierungsrechtlicher Hinsicht befinden sich die Emittenten, deren Aktien im EU Regulated Segment gehandelt werden, im SWX «EU-kompatiblen» Segment, während die Emittenten, deren Aktien im UK Exchange Regulated Segment gehandelt werden, wie bisher zum Hauptsegment der SWX gehören. Basierend auf dem Zusatzreglement der SWX für die Kotierung im «EU-kompatiblen» Segment wurden zwei Richtlinien erlassen, welche die Verfahren betreffend Kotierung und Zulassung zum Handel und die Offenlegungspflichten für die Emittenten regeln.


Keine zusätzlichen Pflichten
Am 1. Juli 2005, wenn die neue EU-Prospektrichtlinie umgesetzt wird, werden alle heute auf der virt-x gehandelten Schweizer Aktien in das EU Regulated Market Segment migriert. Den betroffenen Gesellschaften erwachsen dadurch keine zusätzlichen Pflichten. Zusätzliche Pflichten ergeben sich für einen Emittenten im EU Regulated Market Segment dann, wenn er eine explizite Handlung hinsichtlich Beantragung oder Genehmigung der Zulassung seiner Wertpapiere zum Handel in diesem Segment vornimmt, z.B. durch eine Kapitalerhöhung von mehr als 10 % des begebenen Kapitals. Bleibt der Emittent in einem solchen Fall im EU Regulated Market Segment, hat er einen Prospekt gemäss den EU-kompatiblen Bestimmungen zu veröffentlichen. Die Vorlage des Prospektes bedeutet in diesem Zusammenhang die Unterstellung des Emittenten unter die Hoheit der Financial Services Authority und die Anwendbarkeit aller relevanten EU-Richtlinien.


Die betroffenen Gesellschaften haben jederzeit auch die Möglichkeit, ihre Aktien im ebenfalls neu geschaffenen UK Exchange Regulated Market Segment handeln zu lassen. Dort gelten wie bisher die SWX-Kotierungsregularien, wie sie für alle anderen im Hauptsegment der SWX kotierten Gesellschaften zur Anwendung kommen. (mc/as)

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