Finanzdelegation bewilligt Kredite für UBS-Fälle in den USA

Betroffen sind die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche die Gesuche prüft, und das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerden gegen die Entscheide der Steuerverwaltung beurteilen muss. Damit die bereits angelaufenen Arbeiten ohne Verzug fortgesetzt werden können, beantragte der Bundesrat der Finanzdelegation Zustimmung zu Nachtragskrediten für die Steuerverwaltung von 11 Mio CHF. Auch das Bundesverwaltungsgericht beantragte Nachträge von 1,26 Mio CHF.


Höhere Personalkosten
Für die Steuerverwaltung fallen neben den Personal- und Informatikkosten vor allem auch Beratungskosten an, da sie für die Prüfung der Dossiers die Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch nehmen muss. Beim Bundesverwaltungsgericht entstehen insbesondere Personalkosten für die fünf zusätzlichen Richter.


Dringlichkeit gegeben
Die Finanzdelegation bejahte, dass Dringlichkeit gegeben ist, weil der Staatsvertrag mit den USA einen straffen Zeitplan – Entscheide innert einem Jahr – vorgibt, der keine Verzögerung dulde. Die Frage der Dringlichkeit stellte sich vor dem Hintergrund, dass der Entscheid der Finanzdelegation denjenigen der beiden Räte ersetzt.


Weitere Kredite notwendig
In den nächsten zwei Jahren werden weitere Kredite nötig sein. Diese werden jedoch im Rahmen der Budgets 2010 und 2011 beantragt. (awp/mc/pg/34)

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