Frauen verdienen nach wie vor weniger

In der Privatwirtschaft variiert die Lohndiskriminierung je nach Branche stark. Am tiefsten ist sie mit 4,2% im Sozial- und Gesundheitswesen, wie es in der am Freitag veröffentlichten Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) heisst. Danach folgt das Gastgewerbe mit 4,8%.


Ausgeprägte Diskriminierung im Finanzsektor
In der Sparte Informatik und Dienstleistungen für Unternehmen errechneten die Autorinnen und Autoren eine mit Qualifikation, Position, Alter, Anforderungen, Betriebsgrösse, Branche oder Region nicht begründbare und somit nach ihrer Auffassung diskriminierende Lohndifferenz von 6,4%. Im Unterrichtswesen sind es 7,6% und in der chemischen Industrie 7,9%. Überdurchschnittlich ist die Diskriminierung mit 12,2% bei den Banken und Versicherungen. Eine Differenz von 18,9% errechneten die Autoren für die Textil- und Lederindustrie. Im Vergleich der Männer- und Frauenlöhne am besten abgeschnitten haben die Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe. Dort beträgt der diskriminierende Lohnunterschied 3,5%.


Espace Mittelland mit grossem Nachholbedarf
Tendenziell sei die diskriminierende Lohndifferenz tiefer, wenn in einer Branche mehr Frauen arbeiteten, heisst es in der Studie dazu. Unterschiede gibt es auch nach Regionen: Die geringste Diskriminierung gab es in der Genferseeregion mit 7,9%. Ein unterdurchschnittlicher Wert von 8,9% wurde auch für den Espace Mittelland errechnet. In der Region Zürich waren es im Mittel 9,7% – trotz der grössten Lohnunterschiede insgesamt. Ausgeprägter ist die Diskriminierung in der Zentralschweiz (9,8%), in der Nordwestschweiz (10,6%) und in der Ostschweiz (10,8%). Den höchsten Wert hatte mit 12% das Tessin. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) erstellte die Studie im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Basis war die Lohnstrukturerhebung 2008.


Lohnunterschied in Privatwirtschaft bis zu 24,1%
Die Studie unterscheidet zwischen dem gesamten Lohnunterschied, der erklärbare Faktoren einschliesst, und der sachlich nicht begründbaren Lohndiskriminierung. Der für die Berechnung verwendete Lohnunterschied betrug in der Privatwirtschaft 24,1% und beim Bund 17,6%. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) ist die Lohndifferenz zwischen Frau und Mann von 1998 an kleiner geworden, aber von 2006 bis 2008 wieder leicht gewachsen. Die Verfassung würde Frauen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit garantieren. Und das Gleichstellungsgesetz verbietet jegliche Diskriminierung von Frauen.


Leicht mehr Asylsuchende im 3. Quartal
Die Zahl der Asylgesuche hat leicht zugenommen: Im dritten Quartal 2010 reichten in der Schweiz insgesamt 3926 Personen ein Gesuch um Asyl ein. Das sind gut 10% mehr als im Quartal zuvor. Am meisten Asylgesuche stammten von Menschen aus Eritrea. Im Sommer und Herbst würden jeweils mehr Personen Asylgesuche einreichen als im Winter und im Frühling, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) am Freitag mit. Die warme Jahreszeit erleichtere das Reisen nach und innerhalb Europas.


Familienzusammenführungen als Hauptgrund für Zunahme
Wichtigstes Herkunftsland war im drittel Quartal Eritrea mit 533 Gesuchen (+32,3%). Den Hauptgrund für die Zunahme sieht das BFM in Familienzusammenführungen: Ehepartner von anerkannten Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder werden von Gesetzes wegen ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt und erhalten in der Schweiz Asyl. Am zweitmeisten Asylgesuche stellten Personen aus Nigeria (514 Gesuche, +22,1%). An dritter Stelle folgten Gesuche von Personen aus Serbien (222 Gesuche, -20,1%). Bei diesen Personen handelte es sich zumeist um Angehörige der Roma. Auf den weiteren Plätzen folgten Sri Lanka, Afghanistan und Georgien. Insgesamt wurden im drittem Quartal 2010 4425 Gesuche erstinstanzlich erledigt; in 740 Fällen gewährten die Behörden Asyl.


Folgen des Dublin-Abkommens
Seit Inkrafttreten des Dublin-Abkommens können Personen in der Schweiz kein Asylgesuch mehr stellen, wenn sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch eingereicht haben. So mussten in den ersten neun Monaten dieses Jahres 2058 Asylsuchende die Schweiz in Richtung eines anderes Dublin-Staates wieder verlassen. Die Schweiz ihrerseits nahm vom 1. Januar bis zum 30. September 2010 615 Asylsuchende aus anderen Dublin-Staaten auf. Bei 337 Personen lehnte die Schweiz ihre Zuständigkeit allerdings ab. Umgekehrt wurden aus Dublin-Staaten 639 Übernahmegesuche der Schweiz zurückgewiesen. (awp/mc/ps/ss/16)

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