Hans Kaufmann, SVP: Kostspieliger Kampf gegen die Geldwäscherei

FATF Richtlinien und Geldwäschereigesetz genügen
Es ist unbestritten, dass die Bekämpfung der Geldwäscherei dazu beiträgt, den Verbrechern und Terroristen ihr Handwerk zu erschweren. Es liegt auch im Interesse des Finanzplatzes Schweiz einen guten Ruf zu haben und nicht als Fluchtort für kriminelle und terroristische Gelder zu gelten. Deshalb sind wirksame Gesetze und Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei nötig. In der Realität  ist aber die  Wirksamkeit der möglichen Massnahmen sehr limitiert. Jeder Verbrecher kann den Erlös aus kriminellen Machenschaften irgendwo verstecken, er benötigt dazu keine Bank oder andere Finanzintermediäre. Trotz aller Massnahmen ist auch das wieder in den Verkehr bringen von kriminellen Geldern durch professionelle Verbrecher nach wie vor möglich. Mit einer Gesetzesrevision will man nun den Spielraum der Verbrecher und Terroristen weiter einengen, indem man einerseits die im Juni 2003 verabschiedeten 40 Richtlinien der FATF/GAFI (FATF = Financial Action Task Force on Money Laundering GAFI = Groupe d?action financière sur le blanchiment des capitaux) umsetzen will, andererseits soll das im Jahre 1998 in Kraft gesetzte Geldwäschereigesetz aufgrund der bisherigen Erfahrungen angepasst werden. Wenn man die vorgeschlagenen Änderungen beurteilt muss man sich allerdings fragen, ob dem  zusätzliche Aufwand, der dem ehrlichen Teil der Bevölkerung aufgebürdet wird, tatsächlich entsprechende Chancen auf zusätzliche Erfolge bei der Bekämpfung der Geldwäscherei entgegenstehen. 

Regulierungskosten im Finanzsektor machen rund 4,5% des Geschäftsaufwandes auf
Die Kosten, die die Banken und anderen Finanzintermediäre zu tragen haben, für eine Aufgabe, die eigentlich Staatssache ist, sind sehr hoch. Eine Untersuchung des Institutes für schweizerisches Bankwesen an der Universität Zürich vom April 2004 (Working Paper Nr. 37, Regulatory Burden: Die Kosten der Regulierung von Vermögensverwaltungsbanken in der Schweiz) zeigt, dass bei den Vermögensverwaltungsbanken die Geldwäschereiprävention im Jahre 2002 rund 40%  der  Regulierungskosten von insgesamt sieben Regulierungsgebieten verursachte. Die Regulierungskosten im Finanzsektor machen rund 4,5% des Geschäftsaufwandes auf, wobei dieser je nach Grösse der Institute zwischen 3,7% (grosse Banken)  und 9,3% des Geschäftsaufwandes bzw. zwischen CHF 10’937 und CHF 26’326 pro Vollzeitstelle liegen.  Eine weitere Studie (Working Paper Nr. 39) vom Februar 2005, die sich auf Kommerzbanken, Privatbanken, Effektenhändler und private Vermögensverwalter erstreckte, zeigt ein ähnliches Bild. Die Regulierungskosten pro Kopf fallen dabei bei den übrigen Finanzinstituten doppelt bis vierfach so hoch aus wie bei den Privatbanken. Die Präventionsmassnahmen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung machen zwischen 27% und 42% der Regulierungskosten aus.  Pro Angestellten sprechen wir hier von CHF 2’700 (Privatbanken) bis CHF 8’400.  (kleinere Universalbanken). Seit dem Jahre 2002 hat der Regulierungsaufwand der Banken nochmals kräftig zugenommen. Selbst wenn die Kosten für die Geldwäschereiprävention nur 1% des Verwaltungsaufwandes der Banken entsprechen, beläuft sich der Aufwand heute auf rund CHF 350 Mio. Dazu kommen die Kosten für die Nichtbanken.

Auch ein kleiner Finanzintermediär – und dieser Begriff wird in der vorgeschlagenen Gesetzesrevision einmal mehr ausgeweitet – müssen heute mit jährlichen Mindestkosten von CHF 5?000-7’000 pro KMU für den Kampf gegen die Geldwäscherei rechnen, angefangen von den Beitritts- und Jahresgebühren in eine SRO (Selbstregulierungsorganisationen), für die Ausbildung und die externe Kontrollstelle, die nicht mit der ordentlichen Kontrollstelle identisch sein darf. Und selbstverständlich müssen diese Geschäftsleute auch Zeit für die Administration, die Auskunftserteilung und ihre Ausbildung aufwenden. Aufgrund der heute existierenden rund 6000 solcher Finanzintermediäre errechnet sich auch hier ein Aufwand von rund CHF 30 Millionen.&

Aufwand der Privatwirtschaft auf über 400 Millionen Franken geschätzt
Der jährliche finanzielle Aufwand der Privatwirtschaft für die Bekämpfung der Geldwäscherei erreicht heute schätzungsweise einen Betrag von über CHF 400 Mio. und steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen, auch wenn in den ersten 7 Jahren seit der Inbetriebnahme der Meldestelle mit 3369 Meldungen verdächtige Gelder in Höhe von rund CHF 7,2 Mrd. gemeldet und rund 99% davon auch an die Strafbehörden weitergeleitet wurden, denn ein Grossteil davon wurde letztlich nicht strafrelevant.  Deshalb muss sich die Revision des Geldwäscherei-Gesetzes (GwG) und anderer damit verbundener Gesetze (Strafgesetzbuch, Urheberrechtsgesetz, Ausländergesetz,  Verwaltungsstrafrechtsgesetz, Rechtshilfegesetz und die Vorschriften bezüglich der Transparenz bei Gesellschaften, welche Inhaberaktien ausgeben)  auf das Wesentliche konzentrieren und in einigen Fällen müssten wenig wirksame und untaugliche Massnahmen wieder abgeschafft werden. Es ist nicht akzeptierbar, dass die gesamte Schweiz und alle Durchreisende unnötigerweise präventiv dem Generalverdacht der Geldwäscherei unterstellt werden.  Der Bundesrat ist mit seinem Vernehmlassungsvorschlag weit über das Ziel hinausgeschossen, denn die heutigen Massnahmen reichen aus, um die Geldwäscherei zu bekämpfen. Man wird auch den Eindruck nicht los, dass unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt wird, und fiskalpolitische Motive hinter der zusätzlichen Regulierung stecken.  Eine Regulierung, die über die FATF-Richtlinien hinausgeht ist deshalb abzulehnen.

(SVP, MC hfu)

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