Schmolz+Bickenbach: UEK lehnt Entbindung von Angebotspflicht ab

Schmolz+Bickenbach plante, sich aus dem Beteiligungsvehikel SBGE zurückzuziehen. Dieses war im Mai 2003 zusammen mit dem Stahlexperten Gerold Büttiker gegründet worden, um den von den Grossbanken Credit Suisse und UBS gekauften Anteil an der wieder genesenen Swiss Steel zu übernehmen. Die geplanten Transaktionen würden nun nicht durchgeführt, sagte der operative Chef der Schweizer Schmolz+Bickenbach, Marcel Imhof, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Entsprechend werde auch kein öffentliches Kaufangebot lanciert, wie es die UEK zur Auflage machte.


Etwas lähmend, aber nicht lebensbedrohlich
Das heutige Konstrukt sei zwar etwas lähmend, aber nicht lebensbedrohlich, sagte Imhof. Neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Hauptaktionärspools würden geprüft. Im Publikum befinden sich nur knapp 25% der Schweizer Schmolz+Bickenbach. Konkret wollte die deutsche Muttergesellschaft einen Anteil von 37,05% an der Schweizer Schmolz+Bickenbach von der SBGE in eine andere Finanzgesellschaft umlagern. In der SBGE wäre damit noch ein Anteil von 5,02% verblieben, welcher Büttiker als einzig verbliebener Aktionär der SBGE übernommen hätte.


UEK will keine Ausnahme gewähren
Der Stahlkonzern beantragte der UEK, ihn von der Pflicht für ein öffentliches Kaufangebot zu entbinden oder zumindest eine Ausnahmebewilligung zu gewähren. Der deutsche Konzern kontrolliert bereits via zwei andere Beteiligungstöchter 33,1% an der Schweizer Schmolz+Bickenbach. Wenn die Beteiligung die Schwelle von einem Drittel überschreitet, muss grundsätzlich ein Kaufangebot lanciert werden. Die UEK will gemäss einer am Montag veröffentlichten Empfehlung keine Ausnahme gewähren. Die geplanten Transaktionen veränderten die Kontrollverhältnisse wesentlich und auf die Dauer zugunsten des deutschen Mutterkonzerns. Das in der SBGE via Aktionärsbindungsvertrag noch vorhandene Vetorecht Büttikers werde durch die neue Regelung aufgehoben.


Neue Zusammensetzung der Gruppe
Es entstehe eine neue Zusammensetzung der Gruppe und in diesem Fall müsse den Minderheitsaktionären eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Im November hatte Schmolz+Bickenbach von der UEK noch eine Ausnahmeregelung erhalten. Es ging dabei nur um eine kurzfristige Überschreitung der Drittelsschwelle. (awp/mc/gh)

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