SP-Vorschläge zur Corporate Governance

Wie Fraktionschefin Hildegard Fässler am Freitag vor den Medien in Bern ausführte, ist die so genannte Corporate Governance ein altes Thema der SP. Ein Verhaltenskodex für die Unternehmen sei wichtig für ihre Wählerschaft, seien doch heute die meisten Lohnabhängigen direkt oder indirekt als Sparende Aktionäre. Die Stärkung der Aktionärsrechte könnte die «unanständigen Auswüchse» bei den Manager- und Verwaltungsratsbezügen stoppen, sagte Fässler. Den Aktionären müssten Instrumente in die Hand gegeben werden, damit sie im Unternehmen mitverantwortlich und im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz entscheiden könnten.


Verwaltungsratsmandate beschränken
Mit ihren Vorstössen zum Aktienrecht verlangt die SP, dass bei bedeutenden Unternehmen die Personalunion von Konzernchef und Verwaltungsratspräsident im Prinzip ausgeschlossen wird. Die Anzahl von Verwaltungsratsmandaten in Unternehmen oberhalb der KMU- Schwelle sei zu begrenzen, zum Beispiel auf maximal fünf. Die SP verlangt weiter, dass den Aktionären ein Klagerecht auf Abberufung eines Verwaltungsrates eingeräumt wird. Bei Aktionärsklagen soll ein beschleunigtes Verfahren zwingend werden. Die Quoren für die Einberufung einer Generalversammlung und für die Traktandierung von Geschäften sollen gesenkt werden.


Bundesrat soll gesetzliche Grundlagen schaffen
Mit einer Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung per Internet teilnehmen und stimmen können. Mit dieser Innovation ginge die Schweiz wohl weltweit voran, sagte Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer. Schliesslich fordert die SP Bundesrat Christoph Blocher auf, noch vor den Sommerferien die zahlreichen hängigen Vorstösse zur Corporate Governance in die Vernehmlassung zu schicken. Fässler nannte speziell eine parlamentarische Initiative der SVP, der der Nationalrat vor zwei Jahren Folge gegeben hat.


Diese vom damaligen SVP-Sprecher Blocher vertretene Initiative verlangt, dass für bösenkotierte Firmen das generelle Depotstimmrecht, das Organstimmrecht und das unabhängige Stimmrecht keine Anwendung finden. Dies zum Schutze des Privateigentums vor versagenden Managern. (awp/mc/as)

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