SRG-Konzession: Internet und Werbung scheiden die Geister

Gemäss der vom Bundesamt für Kommunikation in die Vernehmlassung gegebenen neuen Konzession müssen die Programme der SRG hohen qualitativen und ethischen Ansprüchen genügen. Die Programme der SRG sollen sich nicht nur an den Mehrheiten orientieren, sondern die Interessen und Anliegen aller berücksichtigen. Die SRG SSR idée suisse wertet es als positiv, dass mindestens das Programmangebot bei Radio und Fernsehen im bisherigen Umfang gewährleistet werden solle. Der Vernehmlassungsentwurf enthalte jedoch verschiedene problematische Elemente.


Umfang des übrigen publizistischen Angebots
In der neuen SRG-Konzession soll erstmals der Umfang des übrigen publizistischen Angebots (Multimedia) bestimmt werden. Dabei sei die inhaltliche Umschreibung zu eng geraten, findet die SRG. Zu wenig berücksichtigt würden dabei die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen. Nur die Service-public-Veranstalter seien in der Lage, der Konkurrenz der Telecom- und IT-Firmen sowie der ausländischen kommerziellen Wettbewerber Angebote entgegenzustellen, die im Interesse aller lägen und auch allen zugänglich seien.


Ausbau der Eigenproduktionen nicht möglich
Weiter weist die SRG darauf hin, dass mit den heutigen Mitteln der vorgeschlagene Ausbau der Eigenproduktionen nicht möglich sei. Und die im Konzessionsentwurf enthaltenen Verfahren zur Kontrolle der Qualitätsvorgaben kämen einer staatlichen Programmkontrolle zumindest gefährlich nahe. Durch diese Kontrolle könnte allenfalls eine Korrektur des Programmauftrags über öffentlichen Druck nötig werden, schreibt das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). Diese wäre aber klar zu unterscheiden von Eingriffen Dritter in die Programmautonomie. Beim Online würde das SSM der SRG eine offenere Formulierung gönnen.


Verband Schweizer Presse
Der Verband Schweizer Presse begrüsst es, dass die SRG zu Leistungen verpflichtet wird, die sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden. SFinfo dürfe nicht zu einem zusätzlichen SRG-Kanal werden. Zusätzliche Programme, etwa über Internet verbreitete Spezialkanäle, soll die SRG nicht anbieten dürfen. Auch den zusätzlichen Kanal, über den die SRG Programme in HDTV- Qualität ausstrahlen könnte, will Schweizer Presse nicht zulassen. Zudem wäre es für den Verband wünschenswert, dass der SRG für Online-Aktivitäten eine finanzielle Obergrenze gesetzt wird.


Werbung und Sponsoring auf SFinfo
Sat.1 Schweiz will Werbung und Sponsoring auf SFinfo und dem HDTV-Testkanal verbieten. ProSieben Schweiz haut in die gleiche Kerbe: Kurz nach der Gebührenerhöhung erhalte die SRG mit den neuen Werbemöglichkeiten neue Einnahmequellen. Das widerspreche den Absichten des Gesetzgebers.


Cinésuisse wünscht konkretere Vorgaben
Cinésuisse, der Dachverband der schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche, wünscht sich konkretere Vorgaben für die Berücksichtigung von schweizerischen und europäischen Werken von unabhängigen Herstellern. Auf im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel realisierte Filme soll die SRG in ihren Programmen hinweisen.


Weiter fordert Cinésuisse, dass bei Produktionen von Programmen für die Sprachregionen die unabhängige inländische audiovisuelle Industrie Aufträge erhält. Diese Auslagerung durch die SRG- Regionalgesellschaften sei heute ungenügend.


«Wenig zukunftsweisend» und «unbefriedigend» – so kommentiert das Medien-Forum, das nach eigenen Angaben Kunden, Konsumenten und Abonnenten von marktgängigen Medien vertritt, den Entwurf. Die SRG werde nicht angespornt, vermehrt auf gute Qualität zu achten und neue, auf die digitale Zukunft ausgerichtete Lösungen zu finden.


Auch fordert das Forum, Spartenprogramme wie «Virus», «Swiss Pop», «Swiss Classic» und «Swiss Jazz» einzustellen. Solche Programme gehörten nicht zum Auftrag des Service public, begründet es dies. Schliesslich sollten alle Sendungen der SRG kostenlos im Internet verfügbar sein, da sie mit Gebühren finanziert würden.


Der Journalistenverband impressum vermisst minimale Standards hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der SRG-Angestellten. Der Entwurf enthalte lediglich Vorschriften zu den Kaderlöhnen. Und für externe Produktionsfirmen müssten gleiche Arbeitsbedingungen gelten wie für Firmen mit Gesamtarbeitsverträgen. (awp/mc/gh)

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