Swissair-Prozess: Staatsanwaltschaft kritisiert Geschäftsführung Cortis

Corti, der die Führung der Swissair-Gruppe im März 2001 übernommen hatte, habe den Ernst der Lage viel zu lange verkannt, sagte Staatsanwalt Thomas Armbruster vor dem Bezirksgericht Bülach: «Damit wurde wertvolle Zeit vergeudet».


Unterlassungen vorgeworfen
Auch bezüglich der letzten Wochen der Swissair-Gruppe im September 2001 warf der Staatsanwalt Corti und seiner Finanzchefin Jacqualyne Fouse gravierende Unterlassungen vor. Corti und Fouse sind in diesem Zusammenhang der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Misswirtschaft angeklagt.


Kostensparprogramm sei zu wenig gewesen
Die «erbärmliche finanzielle Situation» des Konzerns sei bereits im Spätsommer 2000 klar gewesen, sagte Armbruster. Corti hatte zwar ein Kostensparprogramm über 500 Mio CHF unter dem Namen «Change 2001» eingeleitet. Dieses sei dem Bedarf aber nicht gerecht geworden.


Beteiligungen zu spät verkauft
«Die Angeklagten taten sich vor allem schwer damit, sich von Beteiligungen zu trennen», sagte Armbruster. So habe Corti zunächst die Verkäufe der gut laufenden Gruppengesellschaften Gate Gourmet und Nuance ausgeschlossen. Erst Ende August wurde dann der Verkauf von Nuance und Swissport beschlossen.


Nachlassstundung verspätet eingereicht
Armbruster bemühte sich mit zahlreichen Einzelheiten zu belegen, dass Corti und seine Finanzchefin Fouse die Nachlassstundung verspätet eingereicht hatte. Spätestens mit dem Nein des Bundes zu einem Milliardenkredit am 17. September 2001 sei klar gewesen, dass der Konzern zahlungsunfähig war.


Keinen vollständigen Businessplan vorgelegt
Nicht nur zu einer Liquiditätsspritze des Bundes hätten Corti und Fouse ein klares Nein erhalten, so Armbruster. Auch die Banken hätten der SAirGroup damals die Kreditwürdigkeit abgesprochen, so der Staatsanwalt. Das habe auch daran gelegen, dass die Gruppe den Banken nie einen vollständigen Businessplan vorgelegt habe.


Fehlende Liquidität war ausschlaggebend
Auch hätten die Angeklagten auf die Kündigung des Cash Pools durch die Grossbank UBS nicht reagiert. Die fehlende Liquidität war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schlussendlich auch die Ursache für das Grounding der Swissair-Flotte am 2. Oktober 2001.


Verzögerung minderte Wert der Gruppe
Eingereicht worden war die Nachlassstundung dann am 4. Oktober 2001. «Die SAirGroup erlitt dadurch erheblichen Schaden», sagte Armbruster: In der Zwischenzeit seien mindestens 177 Mio CHF abgeflossen. Zudem habe sich der Wert der Gruppe durch die Verzögerung um 10 bis 20% reduziert. (awp/mc/ab)

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