TV-Sender sollen Werbemöglichkeiten wie Konkurrenz erhalten

Dies ist auf Änderungen der EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» und des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen zurückzuführen, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erläutert. Deshalb sollen die Regeln für schweizerische Programme gelockert werden. So sollen alle Fernsehsender mehr Unterbrecherwerbung ausstrahlen dürfen. Beim Werbe- und Sponsoringverbot im Online-Angebot der SRG und bei den Bestimmungen über Unterbrecherwerbung in den SRG-Fernsehprogrammen sollen Benachteilungen aufgehoben werden.


Keine Werbung währen Gottesdiensten und Kindersendungen
Filme und Nachrichtensendungen – inklusive Sendungen zum politischen Zeitgeschehen – dürfen je programmierte Sendedauer von 30 Minuten einmal mit Werbung unterbrochen werden. Während der Übertragung von Gottesdiensten und in Kindersendungen bleibt Werbung untersagt. Werbespots dürfen gemäss europäischer Regelung maximal 12 Minuten pro Stunde betragen. Die gesetzliche Beschränkung, wonach Werbung grundsätzlich nicht mehr als 15 Prozent der täglichen Sendezeit beanspruchen darf, bleibt bestehen. Die Vernehmlassung, bei der auch Varianten zur Werbung in den SRG-Fernsehprogrammen zur Diskussion gestellt werden, dauert bis zum 23. Oktober. (awp/mc/ps/18)

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