UBS: Wirtschaftskommisson verschiebt Entscheid über Amtshilfeabkommen

Die Kommission wolle die für Mittwoch erwartete Stellungnahme des Bundesrates abwarten, sagte WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) am Dienstag vor den Medien in Bern. Die Mehrheit gehe davon aus, dass der Bundesrat Vorschläge zur Vermeidung von Boni-Exzessen und zur «Too big to fail»-Problematik vorlege. «Gewisse Kreise wollen wissen, womit das Abkommen verknüpft wird, bevor sie abstimmen», sagte Wandfluh.


Anhörung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf
Die WAK fällte diesen Entscheid, nachdem sie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf angehört und die Empfehlung der Aussenpolitischen Kommission (APK) zur Kenntnis genommen hatte. Die APK riet der WAK mit 15 zu 9 Stimmen, das Abkommen dem Nationalrat nicht zur Genehmigung zu beantragen.


Koalition von SVP und den Linken
Der Entscheid der APK kam durch eine Koalition der SVP und der Linken zustande. Während die SVP das Abkommen kategorisch ablehnt, knüpft die Linke ihre Zustimmung an die Bedingung, dass die Grossbanken stärker reguliert werden. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt, weswegen auch die Linke Nein stimmte.


Vorlage im Juni im Parlament
National- und Ständerat werden im Juni über das Amtshilfeabkommen befinden. Es wird ihnen wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nachträglich zur Genehmigung vorgelegt. Beim Abkommen geht es um rund 4450 UBS-Konten. Die Schweiz hat sich verpflichtet, in diesen Fällen nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.


Nicht grundsätzlich gegen Amtshilfe
Grundsätzlich ist die WAK nicht dagegen, dass die Schweiz im Fall von schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe leistet: Sie hat sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der SVP ausgesprochen. Diese möchte in der Bundesverfassung festschreiben, dass ausschliesslich bei Betrug Amtshilfe geleistet wird. Die Mehrheit in der WAK argumentierte, das würde den bereits bestehenden Verpflichtungen der Schweiz und den neuen Doppelbesteuerungsabkommen widersprechen. Zudem würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz erschüttert.


Gegen parlamentarische Initiative der SP
Allerdings will die Kommission auch nicht das Gegenteil im Gesetz verankern: Sie sprach sich mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der SP aus. Diese möchte im Rechtshilfegesetz festschreiben, dass die Schweiz auch in Fällen von «vorsätzlicher und/oder fortgesetzter Steuerhinterziehung» Amtshilfe leistet. Die Mehrheit der WAK vertrat die Auffassung, die Schweiz müsse zuerst entscheiden, wie sie intern mit dem Steuerstrafrecht weiter vorgehen wolle. (awp/mc/pg/32)

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