AKW-Betreiber kritisieren Eckwerte für Stilllegungsfonds scharf

AKW-Betreiber kritisieren Eckwerte für Stilllegungsfonds scharf
AKW Leibstadt.

Axpo-AKW Leibstadt.

Bern – Die vom Bundesrat geplante Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) für Atomkraftwerke käme für die AKW-Betreiber teuer zu stehen. Die Schweizer Energieunternehmen kritisieren denn auch den heutigen Entscheid scharf. Sie sehen unisono keinen Grund, die bestehenden Regeln zu ändern.

Im Rahmen der Revision schlägt der Bundesrat Änderungen der Parameter für die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds vor. Dabei soll eine allgemeine Teuerung von 1,5% sowie eine Anlagerendite von 3,5% zur Anwendung gelangen. Zudem soll in der Kostenschätzung neu ein Unsicherheitszuschlag von 30% berücksichtigt werden.

Die Axpo hält die vom Bundesrat präsentierten Anpassungen für unnötig, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwochabend. Das bestehende System der Speisung der Fonds funktioniere erwiesenermassen sehr gut, so die Betreiberin des Atomkraftwerks Beznau und Teilhaberin der Werke Gösgen und Leibstadt. Die BKW, Betreiberin des Atomkraftwerks Mühleberg und Teilhaberin des AKW Leibstadt, hält den bundesrätlichen Vorschlag für «nicht notwendig» und «unangemessen». Er berücksichtige ausschliesslich negative Entwicklungen und trage möglichen, technologisch bedingten Kostensenkungen nicht Rechnung, teilte das Energieunternehmen mit. Alpiq meint, dass sich das bisherige System bewährt habe.

Verdoppelung für Mühleberg
Die Anwendung des vorgeschlagenen Unsicherheitszuschlages von 30% führe zu hohen zusätzlichen Zahlungen, so die BKW weiter. Ausgehend von der heute geltenden Beitragsveranlagung müssten für Mühleberg bei einer Ausserbetriebnahme 2022 in den Jahren 2012 bis 2022 anstelle von total rund 300 Mio neu insgesamt rund 600 Mio CHF einbezahlt werden. Dies entziehe der BKW unnötigerweise dringend notwendige finanzielle Mittel, die für die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 nötig wären.

Bei einer Anwendung der neuen Parameter für die Bildung der Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung würden sich zudem deutliche Auswirkungen auf die Jahresergebnisse und Bilanzwerte der BKW ergeben. Die Rückstellungen müssten um rund 300 Mio CHF erhöht werden. Dabei seien die Auswirkungen aus der Beteiligung am Kernkraftwerk Leibstadt noch nicht berücksichtigt. Es sei davon auszugehen, dass ein grosser Teil davon sofort erfolgswirksam würde.

Axpo rechnet für Neznau mit bis zu 500 Mio höheren Rückstellungen
Für die Axpo bedeute die Anwendung der vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Annahmen konkret eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von heute 53 Mio auf rund 113 Mio CHF allein für das Kernkraftwerk Beznau, heisst es. Bis zum Erreichen einer 50-jährigen Laufzeit würden sich die zusätzlichen Beträge damit auf rund 500 Mio CHF summieren, heisst es in einer Stellungnahme von Axpo.

Falls die vorgeschlagenen Parameter auch für die Berechnung der Rückstellungen zur Anwendung kommen, hätte dies zudem Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung und die Bilanz. Axpo müsste die Rückstellungen um bis zu rund 500 Mio CHF erhöhen, wobei ein grosser Teil das Ergebnis belasten würde. Zusätzlich würden die Strombeschaffungskosten aus den Beteiligungen an den Kernkraftwerken Leibstadt und Gösgen für die Axpo um bis zu 20 Mio CHF ansteigen.

Alpiq ihrerseits schreibt in einer Stellungnahme, dass sich nach einer ersten Einschätzung Mehrkosten aus Beteiligungen in die AKW Gösgen und Leibstadt von rund 15 Mio CHF jährlich ergäben. (awp/mc/ps)

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