Konzernsteuern: Weiterhin Differenz bei Verfassungsartikel zu Mindeststeuer

Konzernsteuern: Weiterhin Differenz bei Verfassungsartikel zu Mindeststeuer
Nationalratssaal. (Bild: admin.ch)

Bern – Der Nationalrat muss sich noch einmal mit dem geplanten Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer befassen. Der Ständerat hat am Donnerstag bei der letzten verbliebenen Differenz auf seiner Position beharrt.

Offen ist weiterhin die Frage, ob das Parlament den Kantonen vorgeben soll, wie sie Städte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen beteiligt werden sollen. Der Nationalrat möchte eine Verteilung wie bei der Gewinnsteuer festschreiben.

Der Ständerat lehnt dies ab und bekräftigte diese Haltung am Donnerstag oppositionslos. Das Geschäft geht damit nochmals in den Nationalrat.

Es gehe um eine originäre Aufgabe der Kantone, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Auch Finanzminister Ueli Maurer warnte vor einem Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone und vor Umsetzungsproblemen.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600’000 rein national tätige KMU.

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden.

Vorgesehen ist, 75 Prozent der Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Um wie viel Geld es genau geht, ist unklar.

Im Nationalrat hatte ursprünglich ein Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eine Mehrheit gefunden. Dieser wollte den Bundesanteil bei 50 Prozent festsetzen. Diese Lösung scheiterte aber am Widerstand des Ständerats. (awp/mc/ps)

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